Wien. Wegen aktuell guter Zahlen hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Schuldenschnitt bei der Heta für Besitzer vorrangiger Anleihen von 53,98 Prozent auf 35,6 Prozent gesenkt – also für die Gläubiger verbessert. Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde gemäß „Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken“ (BaSAG) das nach dem Mandatsbescheid vom 10. April 2016 betreffend die Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG durchgeführte Ermittlungsverfahren mittels Vorstellungsbescheid abgeschlossen, teilt die Behörde mit.
Dieser ersetzt damit den Mandatsbescheid. Nach Prüfung und Würdigung der Einwände der Vorstellungswerber sowie im Lichte der inzwischen realisierten Abwicklungserfolge sowie dementsprechend aktualisierter Gutachten werden nun insbesondere folgende Maßnahmen gesetzt:
- Ein Schuldenschnitt von 100% für alle Kapitalinstrumente und nachrangigen Verbindlichkeiten,
- ein Schuldenschnitt um 35,60% auf 64,40% für alle berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten,
- die Streichung aller Zinszahlungen ab 1.März 2015, als die Heta unter Abwicklung gemäß BaSAG gestellt worden ist,
- eine Vereinheitlichung der Fälligkeiten aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 31.12.2023, sowie
- die Löschung aller mit den bestehenden Anteilen und Eigentumstiteln
verbundenen Rechte und Pflichten.
„Ein geringerer Schnitt erforderlich“
Die wesentlichste Änderung gegenüber dem Mandatsbescheid ist eine Verringerung der Quote der Gläubigerbeteiligung (Schuldenschnitt) bei den berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten. Diese wurden im ursprünglichen Mandatsbescheid um 53,98% auf 46,02% geschnitten, im nunmehr gültigen Vorstellungsbescheid ist nur mehr ein Schnitt um 35,60% auf 64,40% erforderlich.
Dies spiegele den bisherigen Verlauf der Verwertung der Vermögensgegenstände im Zuge der geordneten Abwicklung unter dem BaSAG-Regime wider, so die FMA.
Das aktualisierte Gutachten habe auch neuerlich die Vorteilhaftigkeit der Abwicklung gemäß BaSAG gegenüber einem Insolvenzverfahren gemäß Insolvenz-Ordnung geprüft und die Vorteilhaftigkeit neuerlich – und mit verbesserten Werten – bestätigt: Haben die berücksichtigungsfähigen Gläubiger als Quote im Abwicklungsfall wie oben dargestellt statt 46,02 % (Mandatsbescheid vom 10.04.2016) nunmehr 64,5% ihrer Forderung zu erwarten, so erhöhte sich die Quote im fiktiven Insolvenzverfahren lediglich von 34,83% auf 41,66%, heißt es.
Link: FMA (Vorstellungsbescheid II)