Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Steuer

Unternehmen gewähren sich Beschäftigungsbonus selbst

Gesetzesentwurf. 30.000 Unternehmen sollen vom neuen Beschäftigungsbonus (50% Lohnebenkosten-Abzug) profitieren. Die Vorbereitungen für das Förderprogramm laufen, die Begleit-Legistik wurde jetzt im Ministerrat beschlossen: Die Auszahlung ist steuerfrei.

Die Bundesregierung hat laut den Angaben am Mittwoch die gesetzlichen Voraussetzungen für den neuen Beschäftigungsbonus beschlossen. „Damit stellen wir sicher, dass ab 1. Juli ein Budget von zwei Milliarden Euro zur Entlastung der Wirtschaft bereit steht und die Förderungen für das Unternehmen steuerfrei sind. Geschätzte 30.000 Unternehmen werden vom Beschäftigungsbonus profitieren können“, so Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

  • Der Beschäftigungsbonus fördert 50 Prozent der Lohnnebenkosten des Dienstgebers für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Vorjahr, wobei die Auszahlung im Nachhinein erfolgt.
  • Damit der Bonus für das Unternehmen steuerfrei ist, werde im Einkommensteuergesetz eine passende Steuerbefreiung verankert. Damit stelle man sicher, dass die Förderung zu 100 Prozent beim Unternehmen ankommt.
  • Darüber hinaus legt der Ministerratsbeschluss fest, dass die abwickelnde Förderbank aws schon ab Förderstart verbindliche Zusagen an Unternehmen geben kann.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zusätzliche vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Vergleich zum Vorjahr schaffen, unabhängig von Branche und Größenklasse.
  • Ziel sei eine hochautomatisierte und effiziente Abwicklung im Interesse der Wirtschaft. Daher beruhe das Programm auf einem System von Selbsterklärungen durch die Förderwerber und auf effizienten Kontrollmechanismen. Dazu gehöre die Einrichtung einer Datenschnittstelle zum Hauptverband der Sozialversicherungsträger ebenso wie die Möglichkeit der aws, auf Ergebnisse  abgabenrechtlicher Prüfungen zurückgreifen zu können.

Ziel ist jedenfalls, den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung zu reduzieren, heißt es. „Denn damit gewährleisten wir, dass auf vorhandene Daten zurückgegriffen und keine unnötigen Doppelprüfungen durchgeführt werden“, meint Mitterlehner.

Link: aws

 

Weitere Meldungen:

  1. Steuerberater fordern steuerbegünstigte grüne Anlagedepots
  2. SteuerExpress: Die Übertragung von Liegenschaften nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, die fiktiven Anschaffungskosten von Gebäuden und mehr
  3. SteuerExpress: Neue Entscheidungsbesprechungen zum Zufluss bei der Stiftung, Fristverlängerungen, den SV-Beiträgen des Dienstgebers und mehr
  4. SteuerExpress: Neue Entscheidungen zum Verlustausgleich bei Kapitalvermögen, zur Kapitalsverkehrsfreiheit und mehr