Open menu
Recht, Steuer

Unternehmen gewähren sich Beschäftigungsbonus selbst

Gesetzesentwurf. 30.000 Unternehmen sollen vom neuen Beschäftigungsbonus (50% Lohnebenkosten-Abzug) profitieren. Die Vorbereitungen für das Förderprogramm laufen, die Begleit-Legistik wurde jetzt im Ministerrat beschlossen: Die Auszahlung ist steuerfrei.

Die Bundesregierung hat laut den Angaben am Mittwoch die gesetzlichen Voraussetzungen für den neuen Beschäftigungsbonus beschlossen. „Damit stellen wir sicher, dass ab 1. Juli ein Budget von zwei Milliarden Euro zur Entlastung der Wirtschaft bereit steht und die Förderungen für das Unternehmen steuerfrei sind. Geschätzte 30.000 Unternehmen werden vom Beschäftigungsbonus profitieren können“, so Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

  • Der Beschäftigungsbonus fördert 50 Prozent der Lohnnebenkosten des Dienstgebers für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Vorjahr, wobei die Auszahlung im Nachhinein erfolgt.
  • Damit der Bonus für das Unternehmen steuerfrei ist, werde im Einkommensteuergesetz eine passende Steuerbefreiung verankert. Damit stelle man sicher, dass die Förderung zu 100 Prozent beim Unternehmen ankommt.
  • Darüber hinaus legt der Ministerratsbeschluss fest, dass die abwickelnde Förderbank aws schon ab Förderstart verbindliche Zusagen an Unternehmen geben kann.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zusätzliche vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Vergleich zum Vorjahr schaffen, unabhängig von Branche und Größenklasse.
  • Ziel sei eine hochautomatisierte und effiziente Abwicklung im Interesse der Wirtschaft. Daher beruhe das Programm auf einem System von Selbsterklärungen durch die Förderwerber und auf effizienten Kontrollmechanismen. Dazu gehöre die Einrichtung einer Datenschnittstelle zum Hauptverband der Sozialversicherungsträger ebenso wie die Möglichkeit der aws, auf Ergebnisse  abgabenrechtlicher Prüfungen zurückgreifen zu können.

Ziel ist jedenfalls, den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung zu reduzieren, heißt es. „Denn damit gewährleisten wir, dass auf vorhandene Daten zurückgegriffen und keine unnötigen Doppelprüfungen durchgeführt werden“, meint Mitterlehner.

Link: aws

 

Weitere Meldungen:

  1. SteuerExpress: Betriebsverpachtung vs Betriebsaufgabe, neue Entscheidungen und mehr
  2. SteuerExpress: Power Purchase Agreements, Sonderausgaben bei Wohnungsvermietung und mehr
  3. SteuerExpress: Der Wartungserlass 2025 zur VPR 2021 im Blick, Urteil zu Schadenersatz als Werbungskosten und mehr
  4. SteuerExpress: Ein Mediator im Minus ist kein Liebhaber, der verkaufte Kundenstock und mehr