Wien. In Österreich werden künftig höhere Anforderungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Due Diligence-Kosten gestellt, so KPMG.
Due Diligence Kosten sind typische Aufwendungen im Vorfeld von M&A-Transaktionen: Sie sind also entsprechend häufig – und es stelle sich regelmäßig die steuerliche Frage, ob aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten oder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vorliegen.
Die neue Lage
Der Verwaltungsgerichtshof setze nun einen potenziell scharfen und weitreichenden Schlusspunkt, so die KPMG in einer aktuellen Klienteninformation: Demnach sind die Due Diligence-Kosten generell wohl als Anschaffungsnebenkosten zu betrachten, wenn die Entscheidung für die Anschaffung bereits getroffen wurde.
Link: KPMG