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Recht

Adelstitel sind verboten, Verstoß kostet keinen Cent

Wien. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats ging es jetzt um ein skurriles Thema: Wenn das Führen von Adelstiteln in Österreich verboten ist, warum kostet ein Verstoß dann bis heute nur „20.000 Kronen“ – exakt 0,14 Cent? 

Auslöser war eine Initiative der Grünen im Verfassungsausschuss des Nationalrats, die auf eine Novellierung des Adelsaufhebungsgesetzes abzielt. Die Grünen wollen damit sicherstellen, dass Übertretungen des Verbots, Adelstitel zu führen, mit adäquaten Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Der Strafrahmen ist im Gesetz nämlich nach wie vor mit 20.000 Kronen angegeben, was heute, wie Abgeordnete Sigrid Maurer im Ausschuss erläuterte, 0,14 Euro-Cent entspricht.

Denn bekanntlich war der Beginn der Zwischenkriegszeit von Hyperinflation gekennzeichnet, was Kronen-Beträge nahezu bedeutungslos gemacht hat; in anderen Fällen wurde daher das Strafmaß an heutige Größenordnungen angepasst.

Es besteht doch keine Gefahr…

Die Grünen erhielten im Ausschuss allerdings wenig Unterstützung für ihr Anliegen:

  • Die Initiative wurde vertagt. Es gelte viel größere Herausforderungen zu lösen, er sehe keine Gefahr, dass in Österreich eine Monarchie die Republik abschaffen könnte, hielt Christoph Vavrik (ÖVP) fest. Wenn, dann sollte man das Gesetz grundsätzlich überdenken, begründete er den Vertagungsantrag.
  • Dezidiert für eine Aufhebung des Adelstitels-Verbots in Österreich sprach sich Christoph Hagen (Team Stronach) aus. Österreich werbe schließlich auch mit dem monarchistischen Erbe im Ausland, machte er geltend.
  • Auch Harald Stefan (FPÖ) und Nikolaus Scherak (Neos) tendieren in diese Richtung. Das Führen eines Adelstitels sei mit keinerlei Rechten verbunden, im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung könnte das Gesetz abgeschafft werden, hielt Stefan fest.

Entweder richtig oder überhaupt nicht

Lange über die Höhe angemessener Strafen nachzudenken, zahle sich jedenfalls nicht aus. 0,14 Cent Strafe seien lächerlich, betonte Scherak, man müsse die Strafen entweder erhöhen oder das Gesetz zur Gänze aufheben.

  • Widerstand gegen eine Abschaffung kam vom SPÖ-Abgeordnetem Josef Cap. Er hält das Gesetz aus symbolischen Gründen für wichtig.
  • Auch nach Meinung von Albert Steinhauser (Grüne) wäre die Abschaffung ein falsches Signal, da man damit Adelstitel de facto wieder in Österreich einführen würde.

Neos beantragen Änderung des Parteiengesetzes

Ebenfalls in die Warteschleife geschickt wurde eine von den Neos beantragte Änderung des Parteiengesetzes, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Geht es nach Nikolaus Scherak, soll künftig eine Geldbuße von bis zu 100.000 € verhängt werden können, wenn eine politische Partei entgegen den geltenden gesetzlichen Vorgaben dem Rechnungshof keinen Rechenschaftsbericht übermittelt.

Für ihn ist es nicht einsichtig, dass einer Partei zwar im Falle falscher Angaben über ihre Finanzen Sanktionen drohen, nicht aber, wenn sie gar keine Bilanz vorlegt.

Für eine Novellierung des Parteiengesetzes sprachen sich auch die Koalitionsparteien aus. Allerdings halten Andreas Hanger (ÖVP) und Josef Cap (SPÖ) den Antrag der Neos für zu kurz gegriffen. Das Gesetz habe erhebliche Schwächen, man müsse in Ruhe darüber nachdenken, sagte Cap. Hanger wies vor allem auf den hohen bürokratischen Aufwand für kleine Ortsorganisationen hin.

Ausdrücklich unterstützt wurde der Antrag hingegen von Dieter Brosz (Grüne). Er sprach von einer absurden Rechtslücke und erinnerte daran, dass es die Intention des Gesetzes gewesen sei, mehr Transparenz in die Parteienfinanzierung zu bringen. Es habe damals massive Probleme mit illegalen Parteispenden gegeben, hob Scherak ergänzend hervor.

Den Einwand Hangers, wonach die Umsetzung des Parteiengesetzes überbordende Bürokratie verursache, ließen die beiden Abgeordneten nicht gelten, schließlich sei es notwendig gewesen, Umgehungskonstruktionen für illegale Parteispenden zu vermeiden. Man könne die Bürokratie sicher etwas reduzieren, meinte Brosz, die Substanz des Gesetzes dürfe aber nicht leiden.

Rechnungshof soll Gemeinden strenger prüfen

Schließlich vertagte der Ausschuss auch einen Antrag der FPÖ, der eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs in Zusammenhang mit Gemeindeprüfungen zum Inhalt hat. Die Prüfer sollen kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen – auf Ersuchen einer Landesregierung bzw. eines Landtags – nicht nur dann genauer unter die Lupe nehmen können, wenn diese im Vergleich zu anderen Gemeinden eine auffällige Schulden- oder Haftungsentwicklung haben, sondern auch dann, wenn sie einen auffällig raschen Abbau von Rücklagen aufweisen.

Hintergrund für den Antrag sind Finanzspekulationen der steirischen Gemeinde Hartberg mit Erlösen aus dem Verkauf der gemeindeeigenen Sparkasse, wie FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger erläuterte.

Neos und Grüne erklärten, eine Prüfkompetenz des Rechnungshofs für Gemeinden unter 10.000 Einwohner grundsätzlich zu befürworten; sie würden daher auch diesem Antrag zustimmen.

Angela Lueger (SPÖ) plädierte für eine Vertagung des Antrags, der eine wichtige Frage an einem lange zurückliegenden Einzelfall festmache. Das Thema sollte in einem größeren Kontext debattiert werden.

Ihr Fraktionskollege Elmar Mayer ergänzte den Vertagungsantrag mit dem Hinweis, dass die Forderung nach einer Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs Teil einer umfassenden Debatte über Änderungen des Bundesverfassungsgesetzes sei. Hier sei man bereits sehr weit, er hoffe daher, dass sich in dieser Frage sehr bald eine fraktionsübergreifende Einigung erzielen lässt.

Link: Parlament

 

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