Es hat sich in der Vergangenheit eingebürgert, Darlehensverträge bei Crowdfunding-Projekten mit qualifizierten Nachrangklauseln auszustatten, da dadurch eine Konzessions- sowie in der Regel auch eine Prospektpflicht vermieden werden konnte.
Anlässlich eines jüngst ergangenen Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) (4 Ob 47/16i) werden Nachrangdarlehen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) nun pauschal als Veranlagung im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) eingestuft und unterliegen damit der Prospektpflicht. [mehr]
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