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Business, Finanz, Recht

NGO erzwingt Veröffentlichung von Freshfields-Honorar

Frankfurt. Das deutsche NGO Abgeordnetenwatch.de hat vor Gericht die Veröffentlichung des Honorars der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Zusammenhang mit der Bankenrettung erzwungen.

Die Bankenrettung in der Finanzkrise kostete die Steuerzahler Europas bekanntlich Milliarden, wie es Abgeordnetenwatch formuliert – doch die Geschichte beginne mit einer ganz anderen Rechnung, nämlich der für die Erstellung des entsprechenden deutschen Gesetzestextes für das Rettungspaket.

Denn der Entwurf für das Rettungspaket sei nicht von Beamten des deutschen Bundesfinanzministeriums verfasst worden, sondern von einer großen Wirtschaftskanzlei, die (wie natürlich auch andere Sozietäten) eng mit der Finanzindustrie verbunden ist, nämlich Freshfields.

Vergeben wurde der Beratungsauftrag an Freshfields in der Amtszeit von Finanzminister Peer Steinbrück, der später für Vortragstätigkeit ein Honorar von Freshfields erhielt (15.000 Euro), was von dem NGO ebenfalls kritisiert wird.

Vor allem wollte Abgeordnetenwatch.de vor kurzem aber wissen, wie hoch denn eigentlich  die Vergütung von Freshfields für den Gesetzesentwurf gewesen sei. Selbstdefinition des kämpferischen und auf Spendenfinanzierung basierenden Portals ist, Transparenz in die wirtschaftlichen Verflechtungen deutscher Parlamentarier und Regierungsmitglieder zu bringen, um dadurch „geheimen Lobbyismus zu stoppen“, wie es heißt.

Was damals geschah

Innerhalb von nur wenigen Tagen beschloss der Deutsche Bundestag im Oktober 2008 ein gigantisches Rettungspaket für angeschlagene Kreditinstitute. Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes statteten die Abgeordneten einen bundeseigenen Fonds mit Krediten in Höhe von zunächst 70 Milliarden Euro aus, um taumelnde Banken wie die Hypo Real Estate zu retten.

Vor allem störte Abgeordnetenwatch.de sich daran, dass mit Freshfiels seinerzeit eine Anwaltskanzlei mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragt wurde, die sebst mit der Finanzwelt eng vertraut ist. Schließlich zählen oder zählten in Deutschland schon die Commerzbank, HSH Nordbank, Deutsche Bank, HSBC u.v.m. zu ihren Klienten (natürlich werden auch große Institutionen und Unternehmen in anderen Ländern, darunter Österreich, beraten, Anm. d. Red.).

„Ausgerechnet diese Kanzlei schrieb 2008 das Gesetz, das einige ihrer Kunden auf Staatskosten vor dem Bankrott retten sollte“, formuliert es das NGO in einer Aussendung. Daher stellte es einen Antrag nach dem deutschen Informationsfreiheitsgesetz, um vom Finanzministerium Einzelheiten der Vereinbarung mit Freshfields zu erhalten. „Um die Informationen zu erlangen, mussten wir erst gegen das Finanzministerium vor Gericht ziehen“, heißt es weiter. Denn man erhielt vom Ministerium zwar den Freshfields-Vertrag, doch waren die Passagen über die Vergütung geschwärzt.

Honorar als Betriebsgeheimnis? Kein Urteil

Begründet wurde dies damit, dass das Freshfields-Honorar ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Kanzlei sei. Das NGO stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass allein die Veröffentlichung der Gesamtvergütung für das Schreiben des Gesetzes kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein könne, vor allem nicht so lange Zeit nach Vertragsunterzeichnung.

Da das Ministerium dem Widerspruch gegen die Schwärzungen nicht stattgeben wollte, habe man Klage einreichen müssen, heißt es weiter. Zu einer Verhandlung vor Gericht sei es allerdings nicht gekommen, denn das Ministerium habe eingelenkt und die entsprechenden Passagen übermittelt, so Abgeordnetenwatch.de (wo man den Vertrag als Faksimile nun einsehen kann).

Daher wissen Interessierte also nun: Die Freshfields-Vergütung für die „Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundes an der Rettung der Hypo Real Estate“, aus der sich später die Ausarbeitung des Finzmarktregulierungsgesetzes ergeben habe, belief sich auf exakt 163.744 Euro.

Link: Abgeordnetenwatch.de

 

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