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Business, Recht

Wirtschaftsausschuss verabschiedet Gewerbeordnungsnovelle

Wien. Die seit Langem angekündigte Novelle zur Gewerbeordnung wird ernst: Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats verabschiedete jetzt den durch einen umfangreichen Abänderungsantrag überarbeiteten Regierungsentwurf. Die erhoffte Reform der Betriebsanlagenverfahren ist aber fraglich.

Einer Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen des Nationalrats stehe damit nichts mehr im Wege, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Stimme der Regierung

Für die Reform stimmten die Regierungsparteien, die ebenso wie (Ex-)Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner konkrete Fortschritte für die Unternehmen sehen. Die für die Änderungen im Betriebsanlagenverfahren erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit konnten damit nicht erzielt werden. Hier wollen die Regierungsparteien bis zum Plenum noch weitere Gespräche mit der Opposition führen.

FPÖ, Neos und Team Stronach geht die Novelle zu wenig weit, die Grünen befürchten Verschlechterungen beim Naturschutz und bei den Anrainerrechten. Großes Lob spendeten alle Fraktionen dem scheidenden Vizekanzler, dem sie für dessen sachliche Zusammenarbeit dankten.

Novelle streicht Teilgewerbe und weitet Nebenrechte aus

Verfahrensvereinfachung, Deregulierung und Liberalisierung sind dabei die Ziele, die sich die Novelle setzt. So ist etwa eine Gebührenbefreiung insbesondere bei Gewerbeanmeldungen und Betriebsanlagengenehmigungen vorgesehen. Darüber hinaus werden generelle Standards für Befähigungs- und Meisterprüfungen normiert.

Im gewerblichen Berufsrecht wiederum kommt es zur Streichung der derzeit mit Zugangsvoraussetzungen reglementierten Teilgewerbe. Freie Gewerbe werden demnach etwa die Änderungsschneiderei, das Modellieren von Nägeln oder die Fahrradtechnik. In Zukunft wird es damit insgesamt 81 reglementierte und rund 440 freie Gewerbe geben.

Zudem bringt die Reform Ausweitungen bei den Nebenrechten. In diesem Sinn werden ergänzende Tätigkeiten nicht mehr an einen „geringen Umfang“ gebunden. Stattdessen legt der Abänderungsantrag der Regierungsparteien nun bestimmte Prozentsätze fest, die darüber Aufschluss geben, welchen Anteil die ergänzenden Tätigkeiten an der Gesamtleistung haben dürfen.

Konkret orientiert sich das zulässige Volumen an einer Obergrenze von maximal 30% des Jahresumsatzes für alle Tätigkeiten, wobei für ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben eine Grenze von 15% pro Auftrag vorgesehen ist.

Ein Aus bedeuten die neuen Regelungen jedenfalls für die Scheinselbständigkeit am Bau, heißt es. Dieses Themas nimmt sich auch eine Ausschussfeststellung an, die dafür eintritt, bei den Schulungen der Mitarbeiter der Gewerbebehörden stärker auf den Bereich des Lohn- und Sozialdumpings einzugehen.

Änderungen bei der Gastronomie

In Anbetracht des kommenden Rauchverbots und damit zusammenhängender allfälliger Lärmbelastungen durch vor den Lokalen rauchende Gäste  sieht der Abänderungsantrag auch Adaptierungen bei der Sperrstundenregelung vor. Gemeinden können nun in Abwägung der Interessen der Anrainer und der Lokalbetreiber unter Beiziehung von Sachverständigen die Sperrstunde vorverlegen.

Eine von den Regierungsparteien beschlossene Ausschussfeststellung fordert hier die Gemeinden auf, schon präventiv darauf hinzuwirken, dass Anlässe, die zur Anwendung der Sperrstundenverkürzung führen können, so weit wie möglich vermieden werden.

Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht kommt es zu einer Reform des vereinfachten Genehmigungsverfahrens, die darauf hinausläuft, diesem Verfahrenstyp in der Praxis stärker zum Durchbruch zu verhelfen. Demnach soll nun die Prognose der Unbedenklichkeit der Immissionen nicht Teil der Prüfung der zutreffenden Verfahrensart, sondern vielmehr zentraler Teil der inhaltlichen Bewertungen sein.

Die Fristen, innerhalb derer Nachbarn ihre Rechte geltend machen können, werden zudem präzise geregelt. Unter dem Aspekt der Vereinfachungen sieht das Gesetz auch die Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen – sämtliche Verfahren sollen in Zukunft in einem vor der Gewerbebehörde durchgeführt werden – sowie die Streichung von unverhältnismäßigen Veröffentlichungspflichten.

Eine Präzisierung reichten die Regierungsparteien mit einem von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten Antrag nach, der nun ausdrücklich klarstellt, dass Automatentankstellen als Betriebsstätten im Sinn der Gewerbeordnung gelten.

Für Opposition ist Novelle kein großer Wurf

Kritik kommt von den Oppositionsparteien. Die Novelle sei kein großer Wurf, urteilte FPÖ-Mandatar Axel Kassegger, der sich noch mehr Wirtschaftsfreundlichkeit gewünscht hätte. Die Neuerungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, würden aber nicht weit genug gehen.

Bei der Regelung der Nebenrechte warnte er vor Rechtsunsicherheit. Nicht genutzte Liberalisierungsspielräume gibt es nach Meinung Kasseggers etwa bei der Betriebsübergabe, bei den Publikationspflichten sowie bei der Genehmigungsfreistellung.

Namens der Grünen befürchtet Christiane Brunner Verschlechterungen für Naturschutz- und Anrainerrechte durch die Änderungen im Betriebsanlagenrecht. Ihre Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen Verfahrenskonzentration, Belange des Naturschutzes sollten aber nicht mit anderen Verfahren mitbehandelt werden.

Heftige Kritik übte Brunner auch am Verlust der Parteistellung für die Umweltanwaltschaft. Ihr Fraktionskollege Matthias Köchl wiederum beanstandete, beim Zugang zur Gewerbeberechtigung sei zu wenig auf sachliche Kriterien abgestellt worden. Bedenken an der Sperrstundenregelung äußerte Birgit Schatz, die in diesem Zusammenhang vor Nachteilen für Anrainer warnte.

„Höchstens ein Katzensprung“ ist die Novelle nach den Worten von Neos-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn, der jeglichen Bürokratieabbau vermisst. Es habe keinen Sinn, im 21. Jahrhundert eine Gewerbeordnung, die aus dem frühen 20. Jahrhundert stammt, zu reparieren, vielmehr brauche es eine komplette Neufassung, um etwa auf Herausforderungen wie die Digitalisierung zu reagieren.

Ähnlich unzufrieden äußerte sich Leopold Steinbichler (Team Stronach). 860 verschiedene Kollektivverträge und 382 Paragrafen seien allein schon ein Indiz dafür, dass die Novelle zu keiner wirklichen Liberalisierung führen werde. Den Unmut Steinbichlers riefen dabei vor allem die Sperrstundenregelung, die Bestimmungen über Baustellen sowie die Registrierkassenpflicht hervor, die seiner Meinung nach die Gewerbetreibenden in ihrer praktischen Tätigkeit behindern. Wenn man freie Unternehmen will, dann dürfe man diese nicht immer wieder mit neuen Vorschriften knebeln, lautete sein Appell.

Die Sicht des scheidenden Ressortchefs

Die Novelle bringe eine Reihe konkreter Fortschritte, werde aber noch nicht der letzte Schritt sein, betonte der scheidende Wirtschaftsminister Mitterlehner. Die Gewerbeordnung verbinde Qualitätssicherung mit dem System der Kollektivverträge und der dualen Ausbildung, daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern.

Besonders positiv wertete er die Neuerungen im Betriebsanlagenrecht, die seiner Einschätzung nach nun dazu führen, dass 50% aller Betriebsanlagenverfahren nun als vereinfachte Verfahren geführt werden können. Mit Nachdruck begrüßte Mitterlehner auch die Erleichterungen bei den Nebenrechten sowie die Streichung der Teilgewerbe.

Lob und Applaus von allen Fraktionen gab es für Mitterlehner bei diesem – seinem letzten – Auftritt im Ausschuss: Der Wirtschaftsminister habe immer das Gemeinsame über das Trennende gestellt, meinte etwa Ausschussobmann Peter Haubner (ÖVP). Ruperta Lichtenecker (Grüne) drückte die Wertschätzung der Opposition für den scheidenden Wirtschaftsminister aus.

Reinhold Mitterlehner dankte seinerseits für die sachlichen Auseinandersetzungen und die konstruktive Zusammenarbeit im Wirtschaftsausschuss und bemerkte, es sei ihm ein Vergnügen gewesen. Er sei trotz seines Rücktritts in die Ausschusssitzung gekommen, zumal er seine Tätigkeit nicht mit der Eröffnung des Giraffenparks in Schönbrunn beenden wollte, wie er formulierte.

Link: Parlament

 

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