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Recht

Cobin-Gründer Kolba schreibt eigenen Gesetzesentwurf

Wien. In der Zeit vor den Wahlen sollen noch einige anstehende Gesetzesvorhaben umgesetzt werden. Cobin Claims-Gründer Peter Kolba nimmt die Regierung beim Wort und hat in einem launigen Blogbeitrag einen Entwurf für eine neue österreichische Sammelklage parat.

Das „freie Spiel der Kräfte nutzen“ sei seine Intention, so Kolba in seinem Blog: Die Scheidung der Dauerkoalition sei im Stil einer Soap-Opera voll im Gang. Bei der Justizpolitik schlage er die Erweiterung der bestehenden östereichischen Sammelklage vor.

Worum es geht

In § 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) regelt der Gesetzgeber, welche Verbände Verbandsklagen führen dürfen und – bekommen sie Geldforderungen abgetreten – privilegiert Musterprozesse und Sammelklagen führen können.

Dort findet sich ein sehr kleiner Kreis von Berechtigten, nämlich Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, ÖGB, AK, Seniorenrat und VKI. Und in der Praxis wird diese Klagslegitimation nur vom VKI und der AK genutzt.

Ein Betriebsunfall gibt den Anstoß

Selbst das scheine ein „Betriebsunfall“, denn bei der Einführung 1979 habe man sich offenbar dazu verständigt, dass das Instrument zwar eingeführt werden, aber ein Papiertiger bleiben solle, schildert Kolba, der im Folgenden Einblick in zwei Wendepunkte bei Konsumentenschutzprozessen gibt – beide hat er selbst erlebt: Der Betriebsunfall begann 1990, als das Konsumentenschutzministerium mich dem VKI mehr oder weniger aufgezwungen hat, um diese Klagslegitimation mit Leben zu füllen. Das ist mehr als gelungen. Doch der VKI hat sich weiterentwickelt; von einer typischen Sozialpartnerorganisation – durch Austritt von WKÖ, LWK und ÖGB – zu einer Vorfeldorganisation der AK, die nun das einzige ordentliche Mitglied ist; außerordentliches Mitglied ist das Sozialministerium.

Beide Institutionen haben als Hauptziel den Arbeitnehmerschutz, konstatiert Kolba: Konsumentenschutz wird auch betrieben, doch wenn bei größeren Sammelaktionen die Unternehmer (oder besser noch die Betriebsräte) die Karte „Arbeitsplätze in Gefahr“ ausspielen, dann heißt es zuweilen „den Ball flach“ halten. Ich halte das für falsch und bin daher mit 1.2.2017 aus dem VKI ausgeschieden.

Eine Lex COBIN?

Bekanntlich hat Kolba mit Wirtschaftsjournalist Oliver Jaindl und dem Gutachter für Kapitalmarktschäden Manfred Biegler den Verein „COBIN (COnsumers-Business-INvestors) Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden“ gegründet. Ziel sei die Schaffung effektiver Instrumente zur Durchsetzung von Schadenersatz bei Massenschäden in Europa; für den Start wird mit Crowdfunding gesammelt, wobei man mit aktuell rund 10.200 Euro noch vom Fundingziel (61.000 Euro) recht weit entfernt ist.

Um so stark wie möglich auftreten zu können, brauche Cobin claims jedenfalls eine Verbandsklagslegitimation, so Kolba. Er schlägt daher den Parlamentsparteien folgende einfache Novelle zu § 29 KSchG vor:

In § 29 Abs 1 KSchG ist nach der Wortfolge „Verein für Konsumenteninformation“ folgende Wortfolge zu ergänzen: „…,COBIN (COnsumers-Business-INvestors) Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden…“

Damit würde die Liste der Klagsberechtigten schlicht um einen Eintrag – der Kolba nahesteht – ergänzt. Doch Kolba wird gleich wieder ernst: Die Einführung der Sammelklage stehe seit über einem Jahrzehnt im Vorhabensprogramm jeder Regierung, scheiterte aber bisher am Veto von Wirtschaftskammer und ÖVP, wie er erinnert.

Da die SPÖ nun sozusagen >entfesselt< sei, könne sie gemeinsam mit z.B. FPÖ und Grünen für einen Entwurf stimmen, meint er.

Link: COBIN claims (Startnext)

 

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