Letzte Woche ist das warme Wetter wieder zu uns zurückgekehrt – um bei Ihren Kunden auch für sonnige Gemüter zu sorgen, lohnt der Blick in den dieswöchigen Newsletter: Währungsoptionsprämien, die dafür bezahlt werden, um den Eintritt von Kursverlusten abzuwenden, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig – warum, lesen Sie im Artikel von Dr. Werner Pilgermair. Ein weiteres Erkenntnis zum Thema „Lohnnebenkosten für nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer“ wird von Dr. Christian Wesener zusammengefasst. >>> Weiter
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