Zukünftig sollen bei Körperschaften vier Evidenz-Subkonten geführt werden müssen! Klingt verwirrend? Mag. Ingrid Ebenberger schafft Klarheit und widmet sich dem Begutachtungsentwurf für den Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass. Mit der Berechung einer Verbindlichkeitsrückstellung hatte sich hingegen der VwGH zu beschäftigen – Dr. Clemens Endfellner gibt die Eckpunkte der Entscheidung wieder. >>> Weiter
(Werbung)