Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

Wenn Steuerplanung zur Steuerhinterziehung wird

Wien. Die Diskussion um die „Malta-Files“ zeigt laut den Steuerexperten von Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss eine Trendwende bei der Beurteilung von Steuerplanung. Werde man künftig auch kritisiert, wenn man aus Steuergründen eine GmbH statt eines Einzelunternehmens gründet?

Die Mittelmeerinsel Malta – ein EU-Mitgliedsstaat – hat nur rund 430.000 Einwohner, ist aber Anziehungspunkt für zahlreiche Unternehmen. Vor kurzem geriet Malta in die öffentliche Kritik, nachdem bekannt wurde, dass mehrere Konzerne angeblich Tochterfirmen auf Malta unterhalten, um dort anfallende Gewinne günstig zu versteuern (5%).

Die sich in der Diskussion abzeichnende Grenzverschiebung zwischen Steuerplanung und Steuerhinterziehung verunsichere jedoch, heißt es bei Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss.

Die aktuelle Diskussion rund um die Steueroase Malta werfe einige Fragen auf. „Manche der schädlichen Steuerpraktiken, wie z.B. die Zahlung von Zinsen oder Lizenzgebühren an eine in Malta ansässige Gesellschaft, sind vom Gesetzgeber in Österreich schon längst unterbunden worden“, erklärt Benjamin Twardosz, Wolf Theiss Partner.

Es sei daher unverständlich, warum weiterhin behauptet wird, österreichische Unternehmen würden Steuern durch Lizenzzahlungen oder Zinszahlungen an Gesellschaften in Malta umgehen.

Auch Malta selbst, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, passe sein Steuerrecht ständig den EU-Vorgaben an, wie beispielsweise den Code of Conduct des ECOFIN und die Anti-Missbrauchs-Richtlinie der EU.

Malta setze damit die Vorgaben der OECD und der EU zur Vermeidung von schädlichen Steuerpraktiken um, wie auch ein kürzlich von der KPMG herausgegebener Bericht bestätige.

Den Standort nicht mehr nach der Steuer wählen?

„Einen Holdingstandort nach steuerlichen Gesichtspunkten zu wählen, sowie überhaupt eine steuergünstige Gestaltung zu suchen, war bisher nicht unzulässig. Offenbar soll das in Zukunft anders sein“, so Twardosz.

Holdings würden in Malta aber nicht zwangsläufig mit dem Ziel gegründet, Steuern in Österreich zu vermeiden. So könne eine Holding zum Beispiel dazu dienen, Vergünstigungen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen, und somit eine Doppelbesteuerung mit Quellensteuern im Ausland zu vermeiden.

„Wenn das nicht mehr zulässig ist, müsste man auch die Entscheidung verurteilen, eine GmbH anstatt eines Einzelunternehmens zu gründen, wenn dies den einzigen Zweck hat, Steuern zu sparen. Das wäre dann auch eine ‚Steuervermeidungspraktik'“, führt Twardosz aus.

Neue Grenzziehungen

Derzeit verschiebe sich die Grenze zwischen Steuerplanung und Steuerhinterziehung dahingehend, dass alles, was die Steuerlast verringert, als Steuerhinterziehung angesehen wird.

Dabei gäbe es im Inland genauso zulässige „Steuervermeidungspraktiken“, die jedoch akzeptiert sind: Sich für eine Betriebsausgabenpauschale zu entscheiden, weil die tatsächlichen Betriebsausgaben niedriger sind als die Pauschale, oder einen Dienstwagen zu nehmen, anstatt Kilometergeld zu verrechnen, eine GmbH zu gründen anstatt eines Einzelunternehmens, oder Wertpapiere zu kaufen, um den Gewinnfreibetrag zu erhöhen, seien Maßnahmen, die rein steuerlich motiviert sind, und wären daher in den Augen mancher „Steuervermeidungspraktiken“.

Anstatt solche Maßnahmen zu verurteilen, wäre es sinnvoller, weiterhin zwischen Steuergestaltung und Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Nicht alles, was im Ausland stattfindet, und die Steuerlast senkt, sei automatisch Steuerhinterziehung, so der Steuerexperte.

Wichtig sei außerdem, dass der Sachverhalt dem Finanzamt offengelegt wird, was jedoch bei größeren Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sei.

Link: Wolf Theiss

 

Weitere Meldungen:

  1. Steuerberater fordern steuerbegünstigte grüne Anlagedepots
  2. SteuerExpress: Die Übertragung von Liegenschaften nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, die fiktiven Anschaffungskosten von Gebäuden und mehr
  3. SteuerExpress: Neue Entscheidungsbesprechungen zum Zufluss bei der Stiftung, Fristverlängerungen, den SV-Beiträgen des Dienstgebers und mehr
  4. SteuerExpress: Neue Entscheidungen zum Verlustausgleich bei Kapitalvermögen, zur Kapitalsverkehrsfreiheit und mehr