Hate Speech. „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“ ist Thema einer ALES-Tagung zu Meinungsfreiheit und Strafrecht am 12. Juni 2017.
Die Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften ALES – Austrian Center for Law Enforcement Sciences – der Universität Wien veranstaltet am 12. 6. 2017, eine Tagung zum Thema Meinungsfreiheit und Strafrecht. Dabei stehen Fragen nach dem Schutz und den Grenzen der Meinungsfreiheit – Stichwort Hate Speech – im Fokus, so die Uni.
Worum es geht
Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, Umstände zu hinterfragen und zu kritisieren, ist Grundvoraussetzung für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen und tragende Säule eines liberal-demokratischen Rechtsstaates. Grenzen erfährt sie allerdings dann, wenn sie instrumentalisiert wird, um bestimmte Menschen herabzuwürdigen und die eigene Persönlichkeit als überlegen darzustellen.
Aufgabe eines Staates, in dem Grundrechte gelebt werden, ist der Schutz der Meinungsfreiheit ebenso wie der Schutz von Menschen, deren Rechte durch geäußerte Meinungen bedroht werden. Doch wo liegt die Schwelle, die eine Meinung überschreiten muss, sodass sie zu einer Gefahr für die Gesellschaft in einem demokratischen Rechtsstaat wird?
- Aus sozialpsychologischer Sicht wird das Phänomen „Hate Speech“ von Patrick Hart, Vorstand der IG Soziologie Forschung, behandelt.
- Dagmar Strohmeier, FH-Professorin an der Fakultät für Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaft der FH Oberösterreich, bewertet den Nutzen von Programmen an Schulen zur Prävention von und Intervention bei Hasskriminalität im Internet.
- Franz Plöchl, Leiter der Generalprokuratur, thematisiert Grenzen der Meinungsfreiheit anhand des Tatbestandes der Verhetzung.
- Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz widmet sich der Funktion und Zeitgemäßheit des Verbotsgesetzes.
- Christoph Grabenwarter und Anna Katharina Struth vom Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien beleuchten menschen- und verfassungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Hate Speech.
- Abschließend erläutert Ingeborg Zerbes, Strafrechtlerin an der Universität Bremen, strafprozessuale Fragen der Zuständigkeit bei Äußerungsdelikten im Internet.
Link: Uni Wien (ALES)