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Finanz, Recht

FMA: Viele dubiose Anbieter, weniger Ermittlungsverfahren

Helmut Ettl, Klaus Kumpfmüller ©FMA / Steinbach

Wien. Die Zahl der dubiosen Anbieter auf dem österreichischen Finanzmarkt ist nach wie vor hoch, warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Zahl der Ermittlungsverfahren, mit denen die Behörde verdächtige Finanzsünder jagt, ist freilich deutlich rückläufig. Anleger können in der Liste der Investorenwarnungen verdächtige Angebote überprüfen.

In harten Zahlen sieht es laut FMA so aus:

  • 2016 hat die FMA zur Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes insgesamt 162 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 2015 waren es noch 218
  • Weiters wurden 204 Ermittlungsverfahren abgeschlossen, im Jahr 2015 waren es 254
  • Als Konsequenz der Ermittlungsverfahren wurden 33 (2015: 40) Warnmeldungen von unseriösen Anbietern veröffentlicht, weiters
  • 49 (49) Strafanzeigen erstattet sowie
  • 54 (61) verwaltungsrechtliche Maßnahmen gesetzt (11 Straferkenntnisse, 3 Untersagungsbescheide, 40 Verfahrensanordnungen).

Worum es geht

Die Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes hat zum Ziel, dubiose Anbieter aus dem Österreichischen Finanzmarkt zu entfernen. Bietet jemand konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die dafür erforderliche Berechtigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA an, so wird ihm dies per Bescheid untersagt und der Gesetzesverstoß sanktioniert.

Ist dies nicht durchsetzbar, etwa weil der Anbieter vom Ausland aus agiert und für behördliche Maßnahmen der FMA nicht habhaftbar ist, so warnt die FMA mittels Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie auf der FMA-Website: Die Liste der Investorenwarnungen ist auch online durchsuchbar.

Die Ratschläge der FMA

„Das Instrument der Investorenwarnung hat sich als sehr wirksam erwiesen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wer von einem ihm unbekannten Anbieter kontaktiert wird, soll daher sofort auf der Website der FMA überprüfen, ob gegen diesen Anbieter bereits eine Warnmeldung veröffentlicht worden ist, gegebenenfalls von jeder Geschäftsbeziehung Abstand nehmen und unverzüglich die FMA über das ihm gemachte Angebot informieren.“ Dies stelle sicher, dass die FMA rasch vor einem dubiosen Anbieter warnen und die Schädigung von Anlegern möglichst frühzeitig eindämmen kann.

Unrealistische Rendite-Versprechen

In Anbetracht des Niedrigzinsumfeldes war in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten, dass Anleger auf der Jagd nach Rendite auf unrealistisch hohe Versprechen hineinfallen, so die FMA. Dabei werden oft zwei- manchmal gar dreistellige Renditen insbesondere aus angeblichem „Hochfrequenzhandel“, aus „finanziellen Differenzgeschäften“ (CFDs) oder „Fremdwährungsderivaten“ (FOREX -Handel) versprochen.

„Derartige Renditen sind im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht oder nur mit extrem hohen Risiko zu verdienen“, warnt der FMA-Vorstand und erinnert an eine Grundregel der Geldanlage: „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr.“

In der Regel handle es sich bei derartigen Finanzgeschäften überdies um konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen. „Prüfen Sie daher, ob der Anbieter grundsätzlich berechtigt ist, derartige Finanzgeschäfte überhaupt durchzuführen“, mahnt der FMA-Vorstand. Dies kann jederzeit von jedermann in der Konzessionsdatenbank der FMA über deren Website überprüft werden.

Link: FMA (Investorenwarnungen)

 

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