Wien. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat im 1. Quartal 2017 13 Prospekte gebilligt, um zwei mehr als im Vergleichsquartal 2016.
Zudem wurden 19 Nachträge gebilligt, was einen Anstieg um sechs Stück verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet. Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt, so die FMA.
Das Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere österreichischer Emittenten betrug gleichzeitig € 25,14 Milliarden und lag damit um 6,85% unter dem 1. Quartal 2016 (Q1 2016: € 26,99 Milliarden). Dies geht aus dem jetzt von der FMA veröffentlichten Quartalsbericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.
Die Kategorien
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien verteilten sich die Billigungsverfahren im 1. Quartal 2017 wie folgt:
- IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte 4 (Q1 2016: 1)
- Wohnbaubanken 1 (1)
- Basisprospekte 4 (6)
- Anleihen 3 (2)
Grenzüberschreitende Notifikationen
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde:
- Im 1. Quartal 2017 wurden der FMA von Schwesterbehörden 40 Prospekte (Q1 2016: 49) und 263 Nachträge (Q1 2016: 273) notifiziert.
- Die FMA notifizierte ihrerseits 2 Prospekte (Q1 2016: 5) und 10 Nachträge (Q1 2016: 9).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 1. Quartal 2017 zwei Verwaltungsstrafen (Q1 2016: 1), brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein (Q1 2016: 0) und veröffentlichte eine Sanktion auf der FMA-Website.
Link: FMA (Quartalsberichte)