Wien. Der VKI hat mit seinen Kontrahenten in Sachen MPC einen Vergleich geschlossen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt – im Auftrag des Sozialministeriums – seit Frühjahr 2013 mehr als 3000 Anleger, die sich durch die Vermittlung und den Erwerb von geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) der Münchmeyer Peterson Capital AG (MPC Capital) geschädigt sehen.
Der VKI konnte nunmehr ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte mit der MPC Capital, der TVP (TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG) und der CPM (CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L.) eine Vergleichslösung erzielen, teilen die Verbraucherschützer mit.
Die Verfahren
Bis zuletzt waren zum Thema MPC zahlreiche Verfahren anhängig, u.a. drei Sammelklagen beim Handelsgericht Wien und Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Deutschland. Der VKI hat auch viele Betroffene als Privatbeteiligte einem vom VKI angestrengten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Österreich angeschlossen.
Über den Vertrauensanwalt des VKI, Rechtsanwalt Sebastian Schumacher, hatten viele Anleger außerdem im Jahr 2015 außergerichtlich eine Sicherstellung ihrer Ansprüche gegenüber der MPC verlangt.
Der Vergleich
Von MPC werde bei dem jetzt geschlossenen Vergleich an die vom VKI und den involvierten Anwälten Schumacher und Tittel vertretenen österreichischen AnlegerInnen insgesamt eine angemessene Vergleichszahlung ausbezahlt. Über die Höhe des Betrages wurde Stillschweigen vereinbart, heißt es.
Diese Vergleichslösung vermeide mühsame und lang andauernde Gerichtsprozesse. Nachdem die Anleger in der Vergangenheit teilweise bereits Entschädigungen von Vermittlerbanken erhalten haben, konnte damit auch eine Beteiligung der MPC an den Verlusten erreicht werden, so der VKI.
Link: VKI