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Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

DLA Piper Women’s Lounge: Wie wirkt die Frauenquote?

©Rauchenberger

Wien. Bei der jährlichen DLA Piper Women’s Lounge im Wiener Justizcafé ging es 2017 um die Pros und Contras der bevorstehenden 30 Prozent-Frauenquote in Aufsichtsräten.

Zum mittlerweile dritten Mal wurde die diesjährige Women’s Lounge der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper im Wiener Justizpalast veranstaltet: Claudine Vartian eröffnete, stellvertretend für alle fünf Gastgeberinnen und Partnerinnen der Kanzlei – Maria Doralt, Sabine Fehringer, Elisabeth Stichmann, Jasna Zwitter-Tehovnik sowie Vartian selbst – mit einer Begrüßungsrede den Abend.

Auf dem Foto: Thomas Polak, Samira Softic, Claudine Vartian, Maria Doralt, Anette Klinger, Sabine Fehringer, Angelika Kramer, Jasna Zwitter-Tehovnik und Florian Nowotny ©Rauchenberger

Auch wenn die Women’s Lounge traditionell Frauen in Führungspositionen gewidmet ist, waren auch diesmal Männer herzlich willkommen, so die Kanzlei: Die Gastgeberinnen begrüßten demnach zahlreiche Gäste aus der Wirtschaft, Klienten, Geschäftspartner und Freunde der Kanzlei.

Pro und Contra 30 Prozent

Der Eröffnung folgte eine Podiumsdiskussion unter dem Motto „30 % Quote – Pro und Contra“ zur bevorstehenden, nicht unumstrittenen 30 Prozent-Frauenquote in Aufsichtsräten österreichischer Kapitalgesellschaften. Es diskutierten:

  • Anette Klinger (Geschäftsführerin IFN Beteiligungs GmbH, diverse Aufsichtsratsfunktionen in Konzerngesellschaften)
  • Angelika Kramer (freie Redakteurin, Trend)
  • Florian Nowotny (ehem. Vorstand CA Immo AG, Aufsichtsrat APAB)
  • Samira Softic (Vorstand Meinl Bank)
  • Thomas Polak (Group CIO UNIQA, Founder MIRA, ALPHA Life).

Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Maria Doralt.

So entgegengesetzt die Meinungen der Befürworter und Gegner der Frauenquote sind, so einig sind sie sich über eine prinzipiell wünschenswerte Diversität in Aufsichtsräten, heißt es: Der Zugang dazu in Form einer gesetzlichen Regelung werde allerdings stark in Frage gestellt.

D’accord sei man auch darüber, dass es eigentlich keiner gesetzlichen Regelung bedürfen, sondern die Diversität ohnehin gelebte Praxis sein sollte.

Die Befürworter

Die Befürworter der Quotenregelung weisen auf den ausbleibenden Erfolg von bisherigen Regelungen hin, die auf keinem Gesetz basieren. Die Quote sei praktisch einfach durchführbar – sie koste nichts, sei effektiv und bei einem Anteil von 30 Prozent leicht umzusetzen – und es sei zielführend, sie nun in einen verpflichtenden gesetzlichen Rahmen zu gießen.

Geschlechtliche Diversität sei in Aufsichtsräten unerlässlich, da Frauen und Männer unterschiedliche Sichtweisen hätten und Dinge mit verschiedenen Zugängen hinterfragen. Breitere Nachdenkprozesse sollen durch die verpflichtende Quote initiiert werden.

Die Gegner

Das am häufigsten genannte Argument der Gegner der Frauenquote ist, dass nicht das Geschlecht, sondern die Qualifikationen im Vordergrund stehen und ausschlaggebend für das Besetzen von Aufsichtsräten sein sollten. Ein gesetzlicher Zwang sei ein Nachteil, wenn dessen Resultat „bloße Quotenfrauen“ sein würden.

Gerade bei Familienunternehmen könnte die Regelung als Eingriff in die Eigentümerrechte und deren Einschränkung empfunden werden. Es wäre ein sinnvoller Ansatz, für börsenotierte Unternehmen andere Gesetze zu erlassen als für Familienunternehmen.

Kritisiert wird darüber hinaus, dass eine Quote in dieser Form zu kurz gegriffen sei. Unternehmen würden selbst am besten wissen, welche Konstellation des Aufsichtsrates für sie am erfolgreichsten ist. Erzwungene Maßnahmen würden meist zu Ausweichbewegungen führen, was wiederum in Frage gestellt werden sollte.

Abschließend wird kritisiert, dass Männer, die langjähriges Unternehmens-Know-how aufweisen und deren Verträge mit Einsetzen der Quotenregelung auslaufen, aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht weiterhin im Unternehmen bleiben dürfen und hier das Geschlecht mehr gewichtet werde als die berufliche Qualifikation.

Die Kanzlei

„Frauen in Führungspositionen werden bei DLA Piper begrüßt. Chancengleichheit wird in unserer Kanzlei sowohl international wie auch in Österreich großgeschrieben und auch in der Praxis gelebt. Unsere Kanzlei weist mit fünf Equity-Partnerinnen ein Drittel Frauenanteil in der Partnerschaft auf, über alle Juristen und Juristinnen unseres Wiener Standorts gelegt beträgt das Geschlechterverhältnis ziemlich genau 50:50.“, so Partnerin Claudine Vartian.

Link: DLA Piper

 

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