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Recht

So will die Opposition für mehr Gerechtigkeit sorgen

Wien. Neu im Justizausschuss sind Anträge der Oppositionsparteien: Höhere Strafen in der Korruptionsbekämpfung, mehr Transparenz beim Lobbying (Anwälte, Steuerberater), mehr Verbandsklagen (Cobin Claims), außerdem zu Leiharbeit und Inkassogebühren. Je nach Zusammensetzung von Österreichs nächster Regierung kann das spannend werden.

So setzen die Neos im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität auf strengere Strafen für Korruptionsdelikte. Irritiert zeigt sich Justizsprecher Nikolaus Scherak über den Umstand, dass die Delikte der Bestechlichkeit (§ 304 StGB) und der Bestechung (§ 307 StGB) in Österreich wesentlich milder bestraft werden als etwa in Deutschland oder in der Schweiz.

Dies sei wertungsmäßig nicht vertretbar und angesichts von Korruptionsskandalen wie der Causa Hypo nicht nachvollziehbar. Der Justizsprecher der Neos fordert deshalb bei diesen beiden Tatbeständen eine Erhöhung der Strafdrohung, wobei sein Antrag  eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren und in schweren Fällen – bei einem Betrag von über 50.000 € – von zwei bis zu zehn Jahren vorsieht, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Parallel zu strengeren Strafen für Korruptionsdelikte plädieren die Neos auch für eine Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Scherak schlägt in einer Initiative die Einrichtung eines Pools externer Experten zur Beiziehung zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen vor, wobei es ihm vor allem darum gehe, die Schlagkraft der Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten zu erhöhen und Waffengleichheit zwischen dem Staat und jedweder Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zu schaffen.

Grüne für Verschärfung des Lobby-Gesetzes

Mit dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz sei es nicht gelungen, mehr Transparenz in politische Entscheidungsprozesse zu bringen, klagt Gabriela Moser von den Grünen und spricht kritisch von Ausnahmen, Umgehungsmöglichkeiten und Einschränkungen, durch die das Gesetz verwässert worden sei.

Konkret fordert sie nun in einem Entschließungsantrag u.a. die Zusammenlegung der Registerabteilungen A1 und A2 und eine uneingeschränkte Einsichtsmöglichkeit für die Öffentlichkeit.

Darüber hinaus sollte eine Cooling-Off-Phase für Funktionsträger für die Dauer von zwei Jahren ab Beendigung der Funktion festgelegt werden, die gänzliche Ausnahme vom Anwendungsbereich des Gesetzes für RechtsanwältInnen, NotarInnen, WirtschaftstreuhänderInnen sei zudem zu beseitigen.

Weiterer Punkt der Initiative ist die Ausweitung der Unvereinbarkeitsbestimmungen auf Funktionsträger im Rahmen der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung, die in diesem Bereich als Unternehmenslobbyisten für einen Selbstverwaltungskörper tätig waren.

Ausdehnung der Verbandsklageberechtigung auf Cobin Claims

Der Umstand, dass durch das Konsumentenschutzgesetz lediglich die Sozialpartner, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Seniorenrat zu Verbandsklagen legitimiert sind, könne bei der Rechtsdurchsetzung zu Interessenskonflikten führen, warnt Aygül Berivan Aslan, Konsumentenschutzsprecherin der Grünen, unter Hinweis auf den VW-Abgasskandal.

Während der VKI auf eine Sammelklage gegen den Autohersteller aufgrund massiver Konsumententäuschung drängte, sei die Arbeiterkammer aus Furcht um österreichische Arbeitsplätze auf die Bremse gestiegen.

Aslan schlägt deshalb in einer Gesetzesinitiative vor, die gesetzliche Ermächtigung, im Wege der Verbandsklage die Rechte der KonsumentInnen zu vertreten, auf die von den Sozialpartnern unabhängige zivilgesellschaftliche Initiative Cobin Claims auszudehnen.

Sichtbarmachen von Leiharbeit im Jahresabschluss

Vor zweckentfremdetem, missbräuchlichem Einsatz von Leiharbeit warnt Birgit Schatz (Grüne). Der diesbezügliche Boom sei vor allem auf den Umstand zurückzuführen, dass die Kosten von LeiharbeiterInnen unter „Materialaufwand“ in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden können und daher im Jahresabschluss nicht als Personalaufwand aufscheinen.

Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, Personalkosten unsichtbar zu machen. Leiharbeit, die eigentlich als Ersatz zum Abfedern kurzfristiger Auftragsspitzen gedacht war, werde dadurch als atypische und häufig auch prekäre Beschäftigung zweiter Klasse immer mehr zu einer Dauereinrichtung, klagt Schatz.

Sie fordert nun in einem Antrag auf Änderung des Unternehmensbuchgesetzes eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten Leiharbeiter in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen und im Anhang zur Bilanz genaue Angaben zum Einsatz von Leiharbeit zu veröffentlichen.

Mehr Transparenz bei den Inkassogebühren

Als wenig nachvollziehbar kritisiert Christoph Hagen (Team Stronach) die Inkassogebühren. Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen seien Schuldner oft nicht in der Lage, die Angemessenheit sowie die interne Zusammensetzung der Kosten zu überprüfen.

Der Justizsprecher des Team Stronach fordert nun in einem Entschließungsantrag entsprechende gesetzliche Regelungen, die eine detaillierte Kostenaufstellung der Inkassogebühren sowie generell einen Höchstbetrag für sämtliche dem Schuldner in Rechnung gestellten möglichen Gebühren vorsehen.

Link: Parlament

 

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