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Recht

Abgasskandal: VKI will von Behörden mehr Tempo

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in Sachen VW-Abgasskandal Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt. Die Staatsanwaltschaft soll nicht länger auf Deutschland warten.

Der VW-Diesel-Skandal wurde im Herbst 2015 bekannt, so die Verbraucherschützer: Die ersten Anwälte brachten bereits kurz darauf den Sachverhalt zur Anzeige. Die Strafanzeige des VKI gegen Volkswagen liege der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit Juli 2016 vor.

Die Staatsanwaltschaft leitete allerdings bisher keine Ermittlungen ein. Dem VKI dauert das zu lange: Man habe nun wegen Untätigkeit Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt.

Lieber doch in Österreich

Tatsächlich scheint es um eine Frage des Standorts zu gehen: Im November 2016 wurde das Verfahren nämlich über Ersuchen der WKStA an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgetreten und in Österreich damit unterbrochen. Das Strafverfahren gegen natürliche Personen wird nun in Deutschland geführt.

In Deutschland fehlt es aber an den rechtlichen Bestimmungen um Unternehmen – also den VW-Konzern selbst – strafrechtlich zu verfolgen, so der VKI. Eine derartige Möglichkeit besteht allerdings in Österreich seit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) 2005.

Das Verfahren gegen VW könne und müsse daher nach dem VbVG unabhängig von den deutschen Ermittlungen gegen natürliche Personen in Österreich weitergeführt werden, meinen die Verbraucherschützer. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Link: VKI

 

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