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Recht

Mehr Dampf auf der Whistleblower-Homepage?

Wien. Rund 5000 Hinweise erhielt die Korruptions-Staatsanwaltschaft bis jetzt über ihre Whistleblower-Homepage. Daraus resultierten 29 Anklagen. Es gäbe Möglichkeiten, das Umfeld zu verbessern.

Insgesamt führten nur 0,6 Prozent der Meldungen zu einer Anklage, berichtet die Tageszeitung Der Standard unter Berufung auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Hermann Brückl durch das Justizressort.

Wer und was

Gestartet wurde die Whistleblower-Homepage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bereits im Jahr 2013. Laut dem Bericht gab es seither etwas mehr als 5400 Eingaben. Da zum Teil auch Doppelmeldungen dabei waren, seien 4976 Fälle „statistisch relevant“. Von diesen wurden 838 weiter verfolgt: Je ein Drittel entfiel auf potenzielle Korruptions- oder Wirtschaftsstrafsachen, ein Zehntel auf Sozialbetrug, der Rest auf Finanzbetrug, Bilanz- und Kapitalmarktdelikte u.a.

Am Ende resultierten aus den Ermittlungen 29 Anklagen. Die WKStA zeigt sich gegenüber der Zeitung dennoch zufrieden: Allein dass das Instrument besteht, sei schon ein Quantensprung gewesen – und die erzieherische Wirkung nicht zu unterschätzen.

Kann man es besser machen?

Kritiker weisen darauf hin, dass Österreichs Gesetzgeber einige der Empfehlungen zum Schutz von Whistleblowern, wie sie etwa das EU-Parlament gibt, noch nicht umgesetzt hat. So besteht im Gegensatz zu den USA kein Schutz bei Geheimnisweitergabe aus der Privatwirtschaft, kein Kündigungsschutz u.a.

Umso wichtiger ist es also, dass die Hinweisgeber anonym bleiben: Hier wirkt eventuell ein Faktor, der in letzter Zeit verstärkt zum Tragen kommt, nämlich eine gewisse Abkehr der Whisteblower vom elektronischen Medium generell.

So raten Institutionen wie Transparency International bereits seit langem potenziellen Hinweisgebern, nicht PC oder Handy ihres Arbeitgebers bzw. einer Behörde zu verwenden – und auch nicht die privaten Geräte – , sondern ein Internetcafe und den Anonymisierungsdienst TOR. Doch auch bei TOR wurden schon Schwachstellen gefunden, die die Identifizierung von Usern ermöglichten.

Daher wird neuerdings gerne der gute alte Postweg empfohlen, berichtet IT-Nachrichtenportal Wired. Doch auch das birgt Gefahren, wie der Fall jener NSA-Mitarbeiterin zeigt, die vor kurzem von ihrer Behörde identifiziert und verhaftet wurde (bei Verrat von Staatsgeheimnissen gilt der Schutz für Whistleblower in den USA nicht): Ihr Drucker hatte verdeckte Markierungen auf den Ausdrucken angebracht, durch die das fragliche Gerät identifiziert werden konnte.

Zunächst musste die NSA allerdings den Standort des Druckers herausfinden – und dabei half der gute alte Poststempel am Kuvert.

Link: WKStA

 

 

 

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