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Business, Recht, Steuer

Neue Steuerberater-Rechte werden entschärft

Wien. Der parlamentarische Wirtschaftsausschuss hat die Weichen für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie gestellt. Auch die Änderungen bei der Wirtschaftsprüfung kommen – doch die von den Anwälten gefürchteten neuen Beratungsrechte für Steuerberater sollen entschärft werden. Gleichzeitig wirft die SPÖ den Anwälten Lobbyismus vor.

Die beiden Instrumente Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun konkret umgesetzt werden. Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach ein Gesetz, das die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen enthält, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen.

Für den Beschäftigungsbonus – hier übernimmt der Staat für neu eingestellte Mitarbeiter drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten – werden demnach 2 Mrd. € zur Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) einzubringen.

Bis 2 Mrd. € in den nächsten fünf Jahren möglich

Durch das Bundesgesetz können nun in den Finanzjahren 2018 bis 2023 Vorbelastungen bis zu einer Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden – und zwar

  • für die Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU bis zu 140 Mio. €,
  • für die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen rund 91 Mio. € und
  • für den Beschäftigungsbonus bis zu 2 Mrd. €.

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter wertete die Maßnahme als deutlichen Impuls für neugeschaffene Arbeitsplätze. Birgit Schatz (Grüne) bezweifelte hingegen, dass das Geld sinnvoll eingesetzt werden. So sei mangels vorliegender Richtlinien nicht sicher, in welche Art von Arbeitsplätzen man investiere und welche Zielgruppe im Fokus stehe.

ÖHT-Haftungsrahmen auf 375 Mio. € erhöht

Einstimmig unterstützten die Abgeordneten einen Antrag der Regierungsparteien, der die Erhöhung des Haftungsrahmens der Hotel- und Tourismusbank ÖHT für Investitionen im Tourismus von derzeit 250 Mio. € auf 375 Mio. € vorsieht.

Begründet wird dies mit einer starken Nachfrage nach ÖHT-Haftungen; die Ausweitung soll Erleichterungen vor allem für familiär geführte Tourismusbetriebe bringen, die keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.

Neues für Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe

Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz werden bereits bestehende Bestimmungen betreffend die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse der Richtlinie angepasst und darüber hinaus auch noch ausstehende Regelungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie aufgenommen.

Ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 201 sieht neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten Prüfungsverfahren ein einheitliches, modulartig aufgebautes Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt das Erfordernis einer zumindest dreijährigen Praxiszeit – davon zwei berufsspezifische Jahre – für die Bestellung.

Rechtsberatung durch die Steuerberater?

Hinsichtlich des im Gesetz geregelten Tätigkeitsfelds der Wirtschaftstreuhandberufe stellt ein Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ klar, dass zusätzliche Tätigkeiten vor allem die Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie die Errichtung einfacher und standardisierter, formularmäßig gestalteter Verträge über Arbeitsverhältnisse betreffen – also sozusagen nahe am Fachgebiet.

Christoph Matznetter von der SPÖ – er ist selbst Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und war etliche Jahre Partner einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei – erinnerte an die heftigen Debatten über die Regelung der Tätigkeiten im Bereich von Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung und meinte, durch die Abänderung sei das Gesetz nun entschärft worden.

Kritisch ging Matznetter mit dem Rechtsanwaltsstand ins Gericht, dem er Lobbyismus vorwarf, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Zuvor hatten die Anwaltskammern hinter den geplanten Änderungen den Lobbyismus der großen Wirtschaftsprüfungsriesen gewittert.

Gegen das Gesetz stimmten als einzige Fraktion die Grünen, wobei Birgit Schatz beim Thema Geldwäsche schwere Bedenken anmeldete, zumal die jeweilige Kammer des Berufsstandes auch als Kontrollorgan agiere.

Link: Parlament

 

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