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Business, Recht, Veranstaltung

Staatsanwälte: Sorgen mit CEO-Fraud, Ransomware, WhatsApp

Walchsee. Die Internet- und Cyberkriminalität macht Sorgen, hieß es jetzt beim Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 2017. Die Antwort seien mehr Überwachungsrechte.

General Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamtes, und Staatsanwältin Dascha Uljanov aus dem Justizministerium boten bei der Veranstaltung des Justizministeriums Einblicke in die Herausforderungen der Internet- und Cyberkriminalität, hieß es dazu.

Die neuen Formen der IT-Kriminalität

Mittels Bankentrojaner werden Konten leergeräumt, beim CEO-Fraud durch Täuschung Unternehmen dazu gebracht Überweisungen zu tätigen, Ransomware  eingesetzt, um Daten zu sperren und für die Entsperrung Zahlungen zu verlangen. Mittels Fake-Webshops werden Geldleistungen herausgelockt, für die niemals eine Gegenleistung erbracht wird.

Die Entwicklung schreite hier rasend schnell voran. Der Einsatz von Ransomware ist etwa im Laufe des Jahres 2016 um 267 % angestiegen. Durch 4 Fälle von CEO-Fraud gelang es zuletzt Tätern, zum Nachteil österreichischer Unternehmen 86 Millionen Euro zu erzielen.

Die Strafverfolgungsbehörden seien allerdings auf gutem Wege einen Teil des Geldes zurückzuerlangen – und weitere 300 Betrugsversuche scheiterten, da sofort nach Bekanntwerden der Vorgänge über 4000 CEOs österreichischer Unternehmen gewarnt wurden, heiß es dazu.

Lang schilderte, wie schwierig die Ermittlungen aufgrund der Komplexität und Internationalität sind. Durch den Einsatz von CG (Carrier Grade) NAT können zudem IP-Adressen nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden und es seien riesige Datenmengen auszuwerten.

Ohne laufende, rasche internationale Zusammenarbeit u.a. über Interpol, Europol und Eurojust wäre die Bekämpfung dieser grenzüberschreitenden Kriminalitätsformen gar nicht möglich. „Rasche Entscheidungen >auf die Stunde< ohne Rücksicht auf Zeitverschiebungen ist das tägliche Brot der Ermittler in diesem Bereich“, so Lang.

Neben den erforderlichen Ressourcen seien natürlich auch die notwendigen Befugnisse und technischen Mittel unerlässlich, um überhaupt zielführend ermitteln zu können. Lang ortet in Österreich Handlungsbedarf.

Was sich die Ordnungsmacht wünscht

Hier setzte Uljanov an und erläutert die Eckpunkte eines Entwurfs eines Strafprozessrechtssänderungsgesetzes:

  • Ganz zentral sei die Ermöglichung der Überwachung internetbasierter Kommunikation, also von Messenger-Diensten und Skype, die vielzitierte „WhatsApp-Überwachung“.
  • Zudem soll aber auch die akustische Überwachung im Auto jener in der Wohnung gleichgestellt werden.
  • Klarstellungen bei PUK-Code und IMSI-Catcher sollen die Ermittlungsarbeit vereinfachen.

Das Problem mit WhatsApp & Co

Das Kommunikationsverhalten habe sich massiv verändert. Heute wird immer mehr per WhatsApp, anderen Messenger-Diensten und Skype kommuniziert. BMJ-Sektionschef Christian Pilnacek hielt in seinem Vortrag beim Forum fest, dass nach der Strafprozessordnung (StPO) die Überwachung von Messenger-Diensten grundsätzlich zulässig wäre.

Das Problem sei aber, dass diese aus rein technischen Gründen, nämlich der End-to-End-Verschlüsselung, nicht durchführbar ist.

Fälle aus der Praxis zeigen laut Pilnacek den Bedarf: In vielen Überwachungsprotokollen, insbesondere auch in Ermittlungsverfahren wegen Terrorismusverdachts, finden sich Ausführungen wie „Bitte weitere Nachrichten nur mehr über WhatsApp oder Skype“ und die überwachbare Kommunikation bricht ab.

Den Vorwurf, man wolle nun eine breitflächige Überwachung aller Menschen in Österreich einführen, wies er vehement zurück: Es gehe vielmehr darum, in entsprechend begründeten Fällen Möglichkeiten zu schaffen, um Nachrichten abzufangen, bevor die Verschlüsselung einsetzt.

Das gehe entweder durch einen physischen Zugriff auf das Gerät oder durch einen Remote-Zugriff, das heißt durch ein an das Gerät versendetes Software-Programm.

Das Zahlenmaterial zu den Überwachungsmaßnahmen der letzten Jahre dokumentiere, dass die Staatsanwaltschaften äußert maßhaltend mit solchen Instrumenten umgehen, glaubt Pilnacek. Er betont auch, dass der Vorschlag nicht so weit geht wie die in Deutschland angedachte Online-Durchsuchung. In Österreich gehe es ausschließlich um die Nachrichtenübermittlung.

Die Dringlichkeit erklärt er auch mit praktischen Erwägungen: Erst wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt, kann mit der Programmierung der notwendigen Software überhaupt begonnen werden.

Strafrecht und Demokratie

Als weiteren Programmpunkt diskutierte ein Podium, bestehend aus Renate Graber von der Zeitung Der Standard, Verena Murschetz (Professorin an der Universität Innsbruck), Rupert Wolff (Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages) und Werner Zinkl (Präsident der österreichischen Richtervereinigung) über den Themenkreis Strafrecht und Demokratie.

Gabriele Wörgötter, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, bot zudem Einblicke in die Gefährdungseinschätzungen aus psychiatrischer Sicht. Das Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fand von 19. bis 22. Juni in Walchsee in Tirol statt.

Link: Justizministerium

 

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