Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Staatsanwälte wollen Instrumente gegen Staatsverweigerer

Wien. Das Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 2017 widmete sich auch den staatsfeindlichen Bewegungen.

Peter Gridling, Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und Stefan Riegler (Justizministerium) erklärten die Ideologien der Staatsverweigerer bzw. staatsfeindlichen Bewegungen sowie aktuelle Entwicklungen und sprachen über die notwendigen Maßnahmen, heißt es in einer Aussendung.

„Demokratiegefährdende Ideologie“

Es gebe viele Gruppierungen – aber gemeinsame Ziele: Das Lähmen staatlicher Institutionen, die Vereitelung von Amtshandlungen und die Einschüchterung von Bediensteten. Die Anhänger sehen sich als vom Staat getrennte, souveräne Individuen. Den Rechtsstaat, bestehende Gesetze, staatliche Strukturen und Autoritäten lehnen sie fanatisch ab.

Der Staat sei etwa nur ein Unternehmen, mit dem man keinen Vertrag hat, damit hat man auch keine unliebsamen Verpflichtungen. Gleichzeitig werden Parallelstrukturen aufgebaut, etwa Gerichtshöfe eingerichtet und Sheriffs eingesetzt. Auch Radikalität und Gewaltbereitschaft sei festzustellen.

Phänomen hat sich rasant entwickelt

Rund 1.300 Personen sind laut Justizministerium derzeit namentlich bekannt, 10% davon sind Waffenbesitzer. Man orte etwa 20.000 Sympathisantinnen und Sympathisanten und sieht bei etwa 7.000 Personen Rekrutierungspotential. Gridling: „Das Phänomen ist schwer zu fassen, wie soll damit umgegangen werden? Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit erkennt: Die Ideologien und Verhaltensweisen sind nicht in Ordnung.“

Die Strategie der Obrigkeit im Umgang mit den Staatsverweigerern sieht so aus: Zunächst sei natürlich geltendes Recht konsequent durchzusetzen. Riegler: „Strafverfahren wegen Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährliche Drohung, Betrug u.v.m. sind stark im Steigen begriffen. Die Verurteilungen zeigen Wirkung.“

Betroffene Bedienstete werden unterstützt, zum Beispiel bei der Löschung aus dem US-amerikanischen UCC-Register, das von den Anhängern genutzt wird, um unberechtigte Geldforderungen eintragen zu lassen. Handlungsleitfäden sollen im Umgang damit helfen.

Ganz wichtig sei aber auch der Entwurf einer neuen Strafbestimmung, um das demokratiegefährdende Verhalten zu ahnden (neuer Straftatbestand § 247a StGB). BMJ-Sektionschef Pilnacek: „Wir sollen nicht warten müssen, bis sich die Gefahr in einer anderen Straftat materialisiert hat. Der neue Tatbestand bildet genau das ab, was diese Gruppierungen ausmacht.“

Link: Justizministerium

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?

Ein Kommentar

Kommentare sind geschlossen.