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Bildung & Uni, Recht

Verwaltungsrichter bekommen Fortbildungs-Akademie

Wien. Die Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof errichten eine neue „Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ für ihre rund 750 Verwaltungsrichter. Kooperiert wird dabei mit Johannes Kepler Uni Linz und WU Wien.

Die 9 Verwaltungsgerichte der Länder sowie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht haben gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtshof und der Johannes Kepler Universität Linz sowie der Wirtschaftsuniversität Wien die Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Recht, Management und Innovation errichtet, heißt es.

Bekanntlich sind die Verwaltungsgerichte zwar unabhängige Gerichte, aber nicht in das Justizressort eingegliedert, sondern unterstehen – was die Verwaltungsgerichte des Bundes betrifft – dem Bundeskanzleramt, bzw. was die Landesverwaltungsgerichte betrifft, den Ländern.

Weder ordentliche Richter noch Verwaltungsbeamte

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht Richterinnen und Richter, die einerseits die vielfältigen und außerordentlich dynamischen Bereiche des Verwaltungsrechts profund beherrschen, gleichzeitig in ihrer Tätigkeit aber auch das Leitbild eines unabhängigen, nur dem Gesetz verpflichteten Richters internalisiert haben. Mit diesem Anforderungsprofil unterscheiden sich die Verwaltungsrichterin und der Verwaltungsrichter sowohl von den Richtern der ordentlichen Justiz wie auch von den Verwaltungsbeamten“, so der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Rudolf Thienel.

Die Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte habe bereits 2014 das Projekt einer gemeinsamen Fort- und Weiterbildung auf universitärem Niveau initiiert, nun werde die damals begonnene Zusammenarbeit mit den Unis institutionalisiert.

„Die Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte ist überzeugt, dass zur Aufrechterhaltung und weiteren Verfestigung der Qualifikationen der Richterinnen und Richter einer gemeinsamen Weiterbildung große Bedeutung zukommt und dass Bedarf an einer gebietskörperschafts- und auch gerichtsübergreifenden Zusammenarbeit besteht“, so Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg und derzeitiger Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte die Gründe für die Richterakademie.

Ziel der Akademie sei die wissenschaftlich begleitete Fort- und Weiterbildung: Insgesamt sind derzeit rund 750 Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig. In den ersten drei Jahren sind insgesamt mehr als 250.000 Verfahren an den Verwaltungsgerichten anhängig geworden.

Wie gut sind die Entscheidungen?

Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann ein Rechtsmittel an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts – eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof und/oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof – erhoben werden.

In rund 96% aller abgeschlossenen Verfahren wurde im Jahr 2016 keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, was ein Indiz für die hohe Qualität der richterlichen Entscheidungen an den Verwaltungsgerichten sei, heißt es.

Ein bekanntes Beispiel für den Rest der Fälle ist freilich das Verbot des Baus der 3. Piste am Flughafen Wien durch das Bundesverwaltungsgericht, gegen das die Bau-Befürworter den Gang zum Höchstgericht angetreten haben.

Link: Bundesverwaltungsgericht

 

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