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Business, Recht, Steuer, Werbung

Ab Juli 2018: Erwachsenenvertretung statt Sachwalterschaft

Mehr Selbstbestimmung, verstärkte Unterstützung und verbesserter Schutz Minderjähriger in Betreuungseinrichtungen: Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht wird die Erwachsenenvertretung zum 1.7.2018 an die Stelle der Sachwalterschaft treten.

Das neue Erwachsenenschutzrecht gibt einen leicht verständlichen und kompakten Einblick in die Änderungen. Die übersichtliche Darstellung erleichtert den Einstieg und das „Umlernen“ in der beruflichen Praxis.

  • Hintergrund, Aufbau und Inhalt der Reform
  • Paragrafenspiegel zum Vergleich auf einen Blick
  • Übersichtstabelle zum neuen „Viersäulenmodell“
  • Das neue Erwachsenenschutzrecht in einfacher Sprache
  • Schutz der persönlichen Freiheit von Minderjährigen in Betreuungseinrichtungen
  • Gesetzestext der wichtigsten Änderungen ab 1.7.2018
  • 2. ErwSchG mit punktgenau zugeordneten Erläuterungen

Das neue Erwachsenenschutzrecht ist auch Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der iFamZ  (Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht).

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