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Business, Recht

ÖBB und Stadt Wien dürfen Container-Geschäft nicht vereinen

Theodor Thanner ©BWB / Wilke

Wien. Das geplante gemeinsame Container-Unternehmen von ÖBB und Hafen Wien ist gescheitert: Die Marktstellung wäre zu dominant gewesen, so der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner. Für einen runden Tisch zu alternativen Lösungsvorschlägen stehe man immer zur Verfügung.

Bahn und Hafen – sie gehören der Republik Österreich bzw. der Stadt Wien – hatten zum Jahreswechsel 2016/2017 angekündigt, ein gemeinsames Unternehmen für ihre Containeraktivitäten gründen zu wollen: Es wäre der größte Player der Region und hätte auch das neue, 250 Millionen Euro schwere Güterterminal Wien Süd der ÖBB einbezogen, das vor einigen Monaten eröffnet wurde (im Bild).

Viel Prominenz bei der Terminal-Eröffnung ©ÖBB / Dumforths

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) befürchtete allerdings negative Folgen für den Wettbewerb durch eine marktbeherrschende Stellung und schaltete das Kartellgericht ein. Nun haben ÖBB und Hafen den Antrag zurückgezogen.

BWB-Chef Thanner hält dazu fest: „Führt ein Zusammenschluss zu einer Marktmacht eines Unternehmens, so kann dies für die Marktentwicklung problematisch sein. Generell kann dies in Märkten zu weniger Innovation, steigenden Preisen führen sowie für andere Wettbewerber negative Auswirkungen haben. Die BWB steht immer gerne für einen runden Tisch zu Verfügung um alternative Lösungsvorschläge für einen Zusammenschluss zu erarbeiten, welche für eine positive Marktentwicklung sinnvoll erscheinen.“

Das Verfahren vor dem Kartellgericht

Bei den amtlichen Mitteilungen auf der BWB-Website wird der Vorgang geschildert: Am 30.11.2016 haben demnach die Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltungs, GmbH & Co KG (Wiener Hafen) und ÖBB-Infrastruktur AG (ÖBB Infrastruktur) bei der Bundeswettbewerbsbehörde folgenden Erwerbsvorgang als Zusammenschluss angemeldet:

Wiener Hafen und ÖBB-Infrastruktur beabsichtigten ein Unternehmen zu gründen, welches das bisher von der WienCont Containerterminal GmbH betriebene Containerterminal im Hafen Wien Freudenau und das neu errichtete Containerterminal Wien Inzersdorf betreiben und damit verbundene Dienstleistungen erbringen sollte. Das Unternehmen sollte von ÖBB-Infrastruktur und der Wiener Hafen gemeinsam kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betraf somit Containerterminaldienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.

Die BWB hat jedoch am 27.12.2016 auf Grund umfassender Bedenken gegen die von den Zusammenschlusswerberinnen gemachten Angaben die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt.

Geographie und Marktanteile

In der vertieften Prüfung durch das Kartellgericht war zu beurteilen, ob das Vorhaben eine marktbeherrschende Stellung der Zusammenschlusswerber auf dem regionalen Markt für Containerterminaldienstleistungen begründet oder verstärkt, heißt es dazu weiter.

Insbesondere bedurften die in der Zusammenschlussanmeldung getroffene geographische Marktabgrenzung und die angegebenen Marktanteile der gerichtlichen Überprüfung, so die BWB.

Der gerichtliche Sachverständige bestätigte demnach die Bedenken der Amtsparteien gegen die in der Zusammenschlussanmeldung sehr weit vorgenommenen geographischen Marktabgrenzung und die dadurch zu niedrig ausgewiesenen Marktanteile und legte die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung nahe.

Ebenso wurden die von den Zusammenschlusswerbern vorgebrachten Synergieeffekte in einem Ergänzungsgutachten geprüft, jedoch festgehalten, dass diese eine Freigabe des Zusammenschluss nicht rechtfertigen könnten, heißt es. Folglich zogen die Zusammenschlusswerber den Zusammenschlussantrag am 18.05.2017 zurück, weshalb das Kartellgericht die Prüfungsanträge der Amtsparteien mit Beschluss vom 08.06.2017 zurückwies, so die BWB.

Link: BWB

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