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Recht

Gläserne Bürger, aber keine gläsernen Ämter?

Wien. Die Bürgerkarte soll zum elektronischem Identitätsnachweis weiterentwickelt werden – darauf haben sich die Regierungsparteien geeinigt, auch wenn es Datenschutzbedenken gibt. Dagegen kommt die neue Transparenz beim Amtsgeheimnis vorerst nicht.

Die Bürgerkarte soll zu einem elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) weiterentwickelt werden. Das sieht eine Novelle zum E-Government-Gesetz vor, die jetzt mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos den Verfassungsausschuss des Nationalrats passierte, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Ziel sei es, die Einsatzmöglichkeiten der Bürgerkarte auszuweiten und die Verwendung in anderen europäischen Ländern zu erleichtern. Wer einen Reisepass beantragt, soll künftig automatisch auch eine E-ID erhalten. Ein ausdrücklicher Widerspruch ist allerdings möglich. Zudem werden verschiedene Vorkehrungen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung der E-ID und zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen.

Bedenken der Opposition zu Datenthematik und Vorgangsweise

Die Freiheitlichen, Grünen und das Team Stronach sind nicht überzeugt von der Vorgangsweise und Umsetzung der E-ID. Es werde eine unglaubliche Menge an Überwachungsdaten gesammelt, mit entsprechenden Missbrauchsmöglichkeiten. Plädiert wird für eine Clearingstelle bzw. mehr Anonymisierung.

Außerdem würden private Unternehmen eingesetzt – dabei sei dieses Thema eine zentrale hoheitliche Aufgabe und sollte auch da verbleiben. So richtig es grundsätzlich sei, die Bürgerkarte weiterzuentwickeln, hier würden zu früh falsche Schritte gesetzt.

Dass die E-ID automatisch mit dem Reisepass erstellt wird, wenn man dem nicht ausdrücklich widerspricht, ist aus Sicht von Sigrid Maurer (Grüne) nicht in Ordnung. Hier sei ein Opt-In mit expliziter Zustimmung auf freiwilliger Basis angebracht. Problematisch sieht Mauer auch die Rolle der Datenschutzbehörde in der Aufsicht und ortet einen potenziellen Kontrollkonflikt.

Staatssekretärin Muna Duzdar appellierte an die kritischen Oppositionsparteien, nicht die Datenschutzdiskussion mit E-Government und den Erleichterungen für Bürger zu verquicken, welche die E-ID bringe. Hier würden die Handysignatur und Bürgerkarte weiterentwickelt und der elektronische Ausweis weiter ausgebaut, so Duzdar.

Ein Verfassungsexperte des Bundeskanzleramts bestätigte, dass im privaten Bereich die Möglichkeit gegeben sei, nur jene Daten zu transferieren, die genau für die jeweilige Anwendung erforderlich seien. Zu den Bedenken hinsichtlich Datensammlungen hielt er fest, dass die Protokollierung je nach Art der Daten – Zeitpunkt, Stammzahl oder Zielanwendung – auf die verschiedenen Systeme von Diensteanbieter, Behörde und Register verteilt sei.

Diesbezügliche Transparenz könne nur der Betroffene selbst herstellen. Es werde aber keine zentrale Datensammlung erstellt, die Daten seien auf verschiedene Quellen verteilt.

Hintergrund für den von den Koalitionsparteien gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf  ist eine neue EU-Verordnung.

  • In diesem Sinn werden mit der vorliegenden Novelle auch die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel aus anderen EU-Staaten für österreichische Online-Services geschaffen.
  • Zudem ist ein neuer Registrierungsprozess und eine adaptierte technische Lösung vorgesehen, ohne jedoch an der bewährten Funktion der österreichischen Bürgerkarte, insbesondere in ihrer Ausprägung als Handy-Signatur, zu rütteln, wie es heißt.
  • Die E-ID wird aber deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten haben. So wird es künftig etwa möglich sein, unter Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises nicht nur die Kernidentitätsdaten (Vorname, Familienname, Geburtsdatum), sondern auch Daten aus behördlichen Registern an dritte Stellen zu übermitteln. Das betrifft beispielsweise Führerschein- und Meldedaten oder Staatsbürgerschaftsnachweise.
  • Um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern, wird die Registrierung einer E-ID ausschließlich bei den Passbehörden bzw. bei gemäß dem Passgesetz ermächtigten Gemeinden und Landespolizeidirektionen erfolgen.
  • Gleichzeitig ist vorgesehen, bei der Beantragung eines Reisepasses automatisch auch gleich eine E-ID für die betreffende Person zu erstellen, wenn das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.
  • Auch ausländischen StaatsbürgerInnen steht, im Falle eines ausreichenden Inlandsbezugs, die Registrierung offen. Die Gültigkeit ihres Zertifikats wird jedoch auf drei Jahre beschränkt, wenn sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Die Prüfung der Identität ausländischer Antragsteller ist den Landespolizeidirektionen vorbehalten.
  • Im Zuge der Registrierung werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zustelladresse, das Lichtbild und der Identitätscode sowie gegebenenfalls auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse gespeichert, wobei eine Mobil-Telefonnummer Voraussetzung ist, um die E-ID wie bei der derzeitigen Handy-Signatur zu verwenden. Änderungen bei der Telefonnummer und bei der E-Mail-Adresse sollen online selbst vorgenommen werden können.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die E-ID auch vorläufig ausgesetzt bzw. widerrufen werden, etwa bei missbräuchlicher Verwendung oder wenn es der Inhaber der E-ID verlangt. Auch im Todesfall ist ein Widerruf vorgesehen.

Gläserne Ämter kommen vorerst nicht

Gescheitert sind dagegen die Verhandlungen über ein Aus für das Amtsgeheimnis: Seit dreieinhalb Jahren wird auf parlamentarischer Ebene über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. Zwischenzeitlich sind sich Regierungs- und Oppositionsparteien zwar näher gekommen, in dieser Legislaturperiode werde es aber wohl keinen Beschluss mehr geben, heißt es jetzt im Verfassungsausschuss des Nationalrats.

Laut Kanzleramtsminister Thomas Drozda sind die Verhandlungen an der ÖVP gescheitert. Es sei einfach nicht gelungen, die notwendige Verfassungsmehrheit für einzelne Gesetzesbestimmungen zu finden, hielt dazu ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl fest. Enttäuscht zeigten sich Grüne und Neos.

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses soll den Weg freimachen für mehr Auskunftsrechte der Bürger darüber, was ihre Behörden tun – bis jetzt scheiterte dies oft am Amtsgeheimnis, so die Begründung.

Angestrebt wird dabei ein Paradigmenwechsel: Statt grundsätzlich geheim sollen staatliche Informationen grundsätzlich allgemein zugänglich sein – es sei denn, andere Grundwerte wie Sicherheit oder auch der Datenschutz stehen dem entgegen.

Link: Parlament

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