Wien. Bei der Sammelaktion Zahlungsverzug gibt es eine Einigung zwischen VKI und Bawag P.S.K.: Kreditnehmer und Girokontoinhaber erhalten Geld zurück, so die Verbraucherschützer.
Der VKI hatte Anfang 2017 im Auftrag der AK OÖ eine Klage gegen die Bawag P.S.K. geführt. Gegenstand des vom Oberlandesgericht Wien (OLG) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen (z.B.: SuperschnellKredit, Wohnbaukredit).
Unzulässige Gebühren werden zurückgezahlt
Die Bawag P.S.K. hatte demnach Kreditnehmern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis dieser Klauseln unzulässige Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet. In der Folge startete der VKI – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Sammelaktion für die Betroffenen.
VKI hat und Bawag P.S.K. haben nun eine außergerichtliche Einigung für Konsumenten erzielt. Die Bank werde die Kontosalden richtigstellen bzw. entsprechende Kompensationen leisten. Betroffene Kunden werden bis Mitte Juli informiert, dass die Verzugszinsen gutgeschrieben werden.
Auch verrechnete Mahngebühren müssen zur Gänze den Kundenkonten gutgeschrieben werden, so der VKI: Dies könne jedoch nicht automatisch erfolgen. Hier biete der VKI eine Unterstützung zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Teilnahme an der kostenlosen VKI-Sammelaktion ist bis 31.12.2017 möglich; potentiell betroffen seien alle Konsumenten, die bei der Bawag in Zahlungsverzug waren. Die Sammelaktion umfasse sowohl bestehende wie bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten.
Link: VKI