Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bauverbot für die 3. Piste am Flughafen Wien aufgehoben. Bei KWR waren Bernhard Raschauer und Stefan Lampert behilflich.
Die KWR-Verfassungs-und Verwaltungsrechtsexperten em. O. Univ. Prof. Bernhard Raschauer (Of Counsel) und Stefan Lampert berieten konkret die Flughafen Wien AG im Zuge der geplanten Errichtung und dem Betrieb der dritten Piste.
Der Flughafen hatte beim Höchstgericht gegen das Bauverbot berufen – vehement flankiert und unterstützt vom Land Niederöstererreich. Auch die Stadt Wien, die juristisch zunächst auf der Gegenseite zu finden war (vertreten von fwp), schwenkte schließlich in die Phalanx der Befürworter ein.
Was geschehen ist
Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.2.2017 war das Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb der dritten Piste zunächst vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt worden – unter großem öffentlichen Aufsehen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde die Entscheidung aber nun aufgehoben.
Das Verfahren geht damit an das Bundesverwaltungsgericht zurück, es muss neu entscheiden – und auch gegen diese Entscheidung sind Berufungen möglich. Die Flughafen Wien AG rechnet erst in einigen Jahren mit einem juristischen Schlussstrich unter das Thema.
KWR hat gemeinsam mit Christian Schmelz (Schönherr Rechtsanwälte) die Flughafen Wien AG ua hinsichtlich des Rechtsmittels der Erkenntnisbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an den Verfassungsgerichtshof umfassend beraten. „Wir freuen uns mit dem Flughafen Wien über die rasche, fundierte und positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes“ so Bernhard Raschauer.
Link: KWR