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Finanz, Recht

Heta-Zwischenausschüttung über 5,8 Mrd. € an Gläubiger

Wien. Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigte (als nationale Abwicklungsbehörde für Banken) eine kräftige Geldspritze an die Heta-Gläubiger.

Konkret war es ein Antrag der Heta Asset Resolution AG, rund € 5,8 Mrd. ihrer Verwertungserlöse bereits vor Fälligkeit an die Gläubiger berücksichtigungsfähiger nicht-nachrangiger Verbindlichkeiten auszuschütten.

„Voll im Zeitplan“

  • Damit erhalten diese Gläubiger knapp mehr als zwei Drittel ihrer per FMA-Bescheid auf 64,4% geschnittenen Forderung noch im Juli 2017 ausbezahlt.
  • Bei Forderungen, die strittig sind, werde der entsprechende Betrag auf ein separates Konto überwiesen und erst freigegeben wenn die strittige Rechtsfrage zugunsten des Gläubigers geklärt ist, heißt es weiter.

„Die Abwicklung der HETA durch die FMA ist voll im Zeitplan und läuft noch besser als ursprünglich zu erwarten war“, so der FMA-Vorstand, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Link: FMA

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