Wien. PropTech ist derzeit ein Buzzword der Immobilienwirtschaft, das die Branche elektrisiert, so Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss.
Bei der Veranstaltung „PropTech Breakfast“ wurde den rechtlichen und wirtschaftlichen Knackpunkten der neuen digitalen Dienste auf den Grund gegangen.
Die FinTechs der Immobranche
PropTechs sind neue Anbieter immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen, deren Geschäftsmodelle auf der Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien aufbauen. Sie sind in vielen Bereichen tätig – von Planung und Bau über Finanzierungen und Transaktionen bis zur Vermietung, Nutzung und Bewirtschaftung.
„Neben der Marktnähe und der technologischen Reife sind v.a. die rechtliche Absicherung des Geschäftsmodells sowie der Innovation ausschlaggebend für den Erfolg von Prop Techs“, erklärt Peter Oberlechner, Partner und Leiter Immobilienrecht von Wolf Theiss.
Aus Sicht aller Beteiligten (Provider, User, Investoren) sei ein rechtlich solide aufgesetzter Service wesentlich, dessen Betrieb und Nutzung nicht in fremde IP-Rechte (z.B. Patente, Software, Datenbankrechte) eingreift.
Umgekehrt gelte es aus Sicht der Provider, den eigenen PropTech-Service vor unberechtigten Eingriffen Dritter zu schützen, so Technologieanwalt Roland Marko, Partner im Bereich IP/IT, der dies anhand eigener PropTech Mandate schilderte.
Technik und Datenschutz
Besondere Bedeutung hat dabei die Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Regelungen, erläutert Kurt Retter, Partner, Leiter Regulatory & Procurement: „Datenschutz-Verletzungen können zu empfindlichen Reputationsschäden und – ab Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 – zu massiven Strafen führen“.
Eine berufsrechtliche Prüfung würde das Risiko der Unterbindung neuer Geschäftsmodelle durch die Gerichte verringern, so Retter.
Birgit Kraml, Counsel Real Estate Wolf Theiss, ist überzeugt, dass sich die Immobilienwirtschaft künftig mit Konzepten wie SmartCities, SmartHome und Shared Economy auseinandersetzen muss. „Das rechtliche Korsett ist vorgegeben, die Rechtsfragen ändern sich“, meint die Immobilienrechtlerin: „Wird ein virtueller Rundgang ausreichen, um eine Liegenschaft zu kaufen und sich seine Gewährleistungsansprüche zu sichern? Können Mieter in Zukunft virtuelle Einsicht in Betriebskostenabrechnungen und -belege verlangen? Kann ein angemieteter Parkplatz stundenweise untervermietet werden? Oder: Wie integriert man BIM optimal in Bauwerkverträge?“
Link: Wolf Theiss