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Bildung & Uni, Recht

Neuer Kommentar zum Fachhochschul-Studiengesetz

Wien. Das Fachhochschul-Studiengesetz als Grundlage der „FH“-Ausbildung trat vor einem Vierteljahrhundert in Kraft. Seither hat sich viel getan – ein neuer Kommentar analysiert die rechtliche Basis.

Im Jahr 1993 wurde das FHStG erlassen: Es regelt als Organisations- und Rahmengesetz das österreichische Fachhochschulwesen und überlässt den Akteuren dabei einen großen Spielraum, so der Verlag Österreich.

Die Entwicklung

Das in relativer Staatsferne angesiedelte Fachhochschulwesen hat sich in den letzten 20 Jahren zum vollwertigen Teil der österreichischen Hochschullandschaft entwickelt und brauche einen Vergleich mit Universitäten und pädagogischen Hochschulen nicht zu scheuen.

Im Rahmen des neuen Kommentares wurden die Paragraphen zum FHStG sowie zu einschlägigen Nebengesetzen (HSG 2014, HS-QSG und StudFG) auf wissenschaftlicher Basis kommentiert. HSG 2014, HS-QSG und StudFG sind berücksichtigt.

Die Herausgeber sind FH.-Prof. Mag. Dr. Werner Hauser (Honorarprofessor an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Fachbereichskoordinator Recht an der FH Joanneum) und Mag. Dr. Christian Schweighofer (Leiter der Abteilung Recht und Personalrecht an der Fachhochschule Oberösterreich).

Link: Verlag Österreich

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