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Recht

Österreichs neuer Präsident: Who is Edgar Mayer?

Edgar Mayer ©Parlament / Thomas Topf

Wien. Österreichs – in der Theorie – zweitwichtigste politische Versammlung hat einen neuen Präsidenten. Ein Überblick über seine Vorhaben.

Den Bundesrat „als eine selbstbewusste, aktive, innovative Kammer mit kreativen Ideen positionieren, die nahe an den Bürger ist, aber auch als eine in der EU hochgeachtete Europakammer“ – das sind laut Parlamentskorrespondenz die Ziele des neuen Bundesratspräsidenten für das zweite Halbjahr 2017, Edgar Mayer.

Mayer ist Repräsentant Vorarlbergs, jenes Bundeslandes, das turnusmäßig im zweiten Halbjahr 2017 den Vorsitz im Bundesrat führt. Als Schwerpunkt für seine Amtszeit neben der Bürgernähe habe Mayer die Digitalisierung im Zusammenhang mit der Demokratie gewählt. Das Motto des Vorarlberger Vorsitzes laute daher auch „Gemeinsam Perspektiven schaffen“.

Eine Kammer auf der Suche nach Aufgaben

Der Bundesrat ist die Länderkammer im österreichischen Parlament. Sie beschließt nicht selbst Gesetze, sondern dafür ist der Nationalrat – die wichtigste Institution im Gesetzgebungsprozess – zuständig. Was der Nationalrat beschließt, kann der Bundesrat durch ein Vetorecht höchstens bremsen.

Ein echtes Zustimmungsrecht hat der Bundesrat praktisch nur dort, wo es um Verfassungsgesetze geht, die die Rechte der Länder berühren. Ob er in den letzten Jahren davon Gebrauch gemacht hat, könnten die meisten Österreicher wohl spontan nicht beantworten – nicht umsonst wird der Bundesrat in der Wikipedia mit dem eleganten Wort „medienfern“ beschrieben.

So wurde der Amtsantritt Mayers bis jetzt im Wesentlichen auch nur in Vorarlberger Medien berichtet. Schon jenseits des Arlbergs, in Tirol, las man davon kaum.

In der politischen Realität Österreichs spielt der Bundesrat nur eine geringe Rolle, heißt es in der Wikipedia weiter: Er diene den Parteien vor allem als Kaderschmiede, in der Jungpolitiker zum ersten Mal Wiener Parlamentsluft schnuppern können – sowie als Reservoir für Altpolitiker.

Die EU als wichtiges Betätigungsfeld

Für die Bundesländer ist der Bundesrat allerdings von – potenziell – großer Bedeutung: Eine Förderalismusreform gegen seinen Willen dürfte sich wegen des schon erwähnten Zustimmungsrechts als schwierig erweisen, noch dazu gibt es im Bundesrat keinen Klubzwang – die Mitglieder könnten also wechselnde Mehrheiten nach US-Vorbild suchen.

Das alles sind Ingredienzien, die die den meisten Bürgern völlig unbekannte Einrichtung eines Tages in den Mittelpunkt dramatischer Ereignisse rücken könnten, wenn es um eine Bundesländer-Reform geht.

Theoretisch zumindest. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat auf der Suche nach Aufgaben, denn Passivität ist nicht das Ziel der Einrichtung.

  • Ein wichtiges Betätigungsfeld ist dabei die Europäische Union: Präsident Mayer kündigt für den 7. November 2017 eine Enquete an, in der man über die Szenarien des Zukunftsplans von Jean Claude Juncker diskutieren wird.
  • Außerdem ist eine Subsidiaritätskonferenz geplant, die der Ausschuss der Regionen, das Regionalparlament in der EU, am 4. Dezember in Wien abhalten wird. Dazu werden in der Hofburg, unter anderen Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und Cecilia Wikström vom europäischen Parlament mit anderen Vertretern der europäischen Parlamente und Mitgliedern des Bundesrats Möglichkeiten und Lösungen im Rahmen der Subsidiarität diskutieren und aufzeigen.
  • Zum Thema der Digitalisierung, womit sich der Bundesrat als erste europäische Kammer befasse, wird es am 4. Oktober ein Hearing geben. Welche Chancen, welche neuen Partizipationsmöglichkeiten, aber auch welche Gefahren der technologische Wandel für die Demokratie mit sich bringt, soll in einem Grünbuch „Digitalisierung und Demokratie“ thematisiert werden.

Link: Parlament

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