Bejing. Seit dieser Woche ist eine neue chinesische „Negativliste“ in Kraft: Sie definiert, wo das Reich der Mitte ausländische Investoren haben will – und wo nicht. Verboten bleiben etwa Tigerjagd, Kohlekraftwerksbau, Pornographie – und der Betrieb von Nachrichtenwebsites. Für Investoren und Exporteure bereitet die WKÖ Veranstaltungen vor.
Die National Development and Reform Commission (NDRC) und das Ministry of Commerce (MOFCOM) haben einen neuen Katalog für Auslandsinvestitionen in Freihandelszonen (FTZ) veröffentlicht, der zum 10. Juli 2017 in Kraft getreten ist, berichtet die Außenwirtschaftsorganisation der WKÖ.
Die „2017 Revision of the Catalogue of Industries for Guiding Foreign Investment“ (FIC 2017) ersetzt den Katalog aus dem Jahr 2015 und soll den Investitionszugang weiter erleichtern, heißt es: Die neue Katalogversion unterteile ausländische Investitionen in die Kategorien „Verboten“, „beschränkt“ und „ermutigt“.
Für Sektoren der beschränkten und ermutigten Kategorie ist eine Investitionsgenehmigung erforderlich. Investitionen in nicht im Katalog aufgeführte Branchen bedürfen lediglich einer Registrierung, jedoch keiner Genehmigung durch die chinesischen Behörden.
Die Änderungen
Im Vergleich zu der bislang gültigen Version beseitigt die neue Negativliste insgesamt 10 Kategorien und 27 Beschränkungen für ausländische Investitionen. Allerdings wurden 12 Sektoren, die aus der verbotenen Kategorie gelöscht wurden, nun in die inländische Marktzugangsliste aufgenommen. Dies bedeutet, dass weder chinesische noch ausländische Investoren in diese Branchen investieren dürfen (Verarbeitung von Tigerknochen, Elfenbeinschnitzerei, Bau und Betrieb von Kohlekraftwerken, Bau von Golfplätzen, Betrieb von Nachrichtenwebsites, Glücksspiel- sowie Pornoindustrie).
Somit habe in der verbotenen Kategorie faktisch keine Liberalisierung des Marktzugangs für ausländische Investoren stattgefunden.
Bislang geltende Beschränkungen wurden lediglich für insgesamt 18 Sektoren gelockert, von einer vollständigen Öffnung des Sektors (z.B. Herstellung von Motorrädern und Kreditrating-Dienstleistungen) bis hin zu einer Aufhebung der Eigentumsbeschränkungen (z. B. in den Bereichen Elektromobilität und zivile Satelliten).
Dies betreffe u.a. Bergbau, Transport, kommerzielle Dienstleistungen und Bankdienstleistungen. Neue Beschränkungen und Verbote wurden insbesondere für medienbezogene Sektoren eingeführt.
Vorsicht vor Sicherheit & Co
Spezielle Vorschriften gibt es allerdings noch für zahlreiche weitere Bereiche, etwa die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung, staatliche Beschaffung, u.a.
Österreichischen Investoren und Exporteuren will die Wirtschaftskammer in näherer Zukunft durch mehrere Veranstaltungen beim Marktauftritt in China behilflich sein: So halten voraussichtlich am 20. September 2017 Wirtschaftsanwälte aus China und weiteren asiatischen Ländern einen Sprechtag ab.
Am 18. Oktober findet eine „Innovationsreise“ nach China statt, konkret zu den Themen Biotech und Pharma. Und von 26. bis 28. 10. 2017 findet unter dem Titel „Innovation, Opportunity and Challenge: China in 2025“ eine Austria Connect-Manager- u. Investorenkonferenz statt.
Link: AWO (China)
Eins fehlt noch: Der Newsletter von Extrajournal.Net
Einfach E-Mail eintragen und die weitere Entwicklung verfolgen.