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Recht, Steuer

Forderungsabschreibung: Nachweis entscheidet, so KPMG

Wien. Das Bundesfinanzgericht hat zu Forderungsabschreibungen geurteilt. Die Nachweisführung ist entscheidend, so eine Analyse von KPMG.

Im letzten Jahr beschäftigte sich das BFG mehrmals mit der Zulässigkeit von Forderungsabschreibungen, heißt es in der aktuellen KPMG-Klienteninformation: Während etwa das BFG Graz von der Zulässigkeit der vorgenommenen Forderungsabschreibung überzeugt werden konnte, war für das BFG Salzburg eine Forderungsabschreibung nicht ausreichend begründet.

Die Vorgangsweise

Essenziell sei weiterhin die Qualität der Nachweisführung hinsichtlich der eingetretenen Wertminderung, die Judikatur zeige Leitlinien für die Praxis auf, so KPMG.

Unter anderem müssen die konkreten Gründe die Forderungsabschreibung nachvollziehbar dokumentiert sein und es müsse auch nachgewiesen werden, dass Ereignisse des konkreten Wirtschaftsjahres dafür ausschlaggebend waren.

Link: KPMG

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