Error. Das umstrittene Fremdenrechtsänderungsgesetz wurde vor der Sommerpause durch die parlamentarischen Gremien gepeitscht. Zu schnell, wie sich jetzt herausgestellt hat.
Das mit BGBl. I Nr. 84/2017 am 14. Juli 2017 kundgemachte Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 (FrÄG 2017) wurde im Rahmen der letzten beiden regulären Sitzungstage des Nationalrats vor dem Sommer am 28. Juni 2017 nebst insgesamt 55 weiteren Gesetzen beschlossen.
„Auf Grund eines bedauerlichen Formalfehlers weicht die Beschlussausfertigung des Nationalrats zum FrÄG 2017 in drei Punkten vom Gesetzesbeschluss des Nationalrats ab. Es wurde dadurch ein Gesetzestext kundgemacht, der nicht vollinhaltlich dem Beschluss des Nationalrats entspricht“, teilt die Parlamentsdirektion jetzt mit.
Nicht beschlossen, was zu beschließen war
Dies hat zur Folge, dass das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist, so die Parlamentskorrespondenz. Um nunmehr den formalen Fehler zu beseitigen, brauche es eine neuerliche Gesetzesinitiative mit anschließender Beschlussfassung in Nationalrat und Bundesrat.
„Die weitere Vorgehensweise wird von der Parlamentsdirektion mit den parlamentarischen Klubs so rasch wie möglich geklärt werden“, so die Mitteilung weiter.
Solche Formfehler kommen vor und sind gar nicht einmal so selten: Zuletzt musste etwa das Heimopferrentengesetz, das am 26. April 2017 im Nationalrat beschlossen wurde, aufgrund eines Formfehlers im Zuge der Plenarberatungen noch einmal den Nationalrat durchlaufen, um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten, wie es damals hieß.
Das Problem ist jetzt allerdings, dass sich Nationalrat und Bundesrat in der Sommerpause befinden. Es werden voraussichtlich Sondersitzungen notwendig sein, da das Gesetz bereits mit Oktober in Kraft treten soll, berichtet der ORF.
Link: Parlament