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Business, Finanz, Recht, Steuer

Wiener Börse rüstet sich für neues Gesetz

Christoph Boschan ©Wiener Börse

Wertpapiere. Die Börsegesetz-Novelle 2018, mit der die Vorgaben von MiFID II umgesetzt werden, wurde im  Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. 

Gleichzeitig werden kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterien, wie jene betreffend der Mitarbeiterbeteiligungen, modernisiert. Die Neuerungen haben erhöhte Transparenz und verbesserten Anlegerschutz, welcher im Wesentlichen die Wertpapierfirmen betrifft, zum Ziel, heißt es dazu.

Lob für das neue Gesetz

Börsevorstand Christoph Boschan findet positive Worte für den Gesetzgeber: „Wenn alle Marktteilnehmer an einem Strang ziehen, kommt Bewegung ins Land und das hat positive Auswirkungen auf die Attraktivität des Kapitalmarkts.“

Der Gesetzgeber habe jedenfalls versucht, die europäischen Vorgaben praxisnah für den österreichischen Kapitalmarkt umzusetzen, lobt Boschan.

Was eine Öffnung des KMU-Segments an der Wiener Börse betrifft, wird allerdings noch viel Luft nach oben gesehen: Der Dritte Markt als Einstiegssegment der Wiener Börse für kleinere Unternehmen sei derzeit für österreichische Emittenten leider gesetzlich nicht zugänglich und müsse dringend wieder geöffnet werden. „Gerade hier brauchen wir die Politik als starken Partner und stehen für konstruktiven Dialog bereit“, so Boschan.

Mehr Transparenz an Europas Börsen

Dabei geht es im Kern um die Umsetzung von MiFID II, der neuen EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, denn sie ist Anfang 2018 erstmalig anwendbar und fand entsprechend Eingang in das Börsegesetz 2018.

Die Richtlinie werde signifikante Auswirkungen auf die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen der europäischen Finanzmärkte haben. Gleichzeitig erfasst die Richtlinie erheblich mehr Finanzinstrumente als bisher. Entsprechend sei die Umsetzung aber auch sowohl auf Personal- wie auf IT-Seite mit hohem Aufwand verbunden.

Ludwig Nießen, als Vorstand der Wiener Börse für den technischen und operativen Bereich verantwortlich, dazu: „Die europäischen Kapitalmärkte und Marktteilnehmer stehen bis 3. Jänner 2018 vor einer großen technischen Herausforderung. Wir greifen unseren Handelsteilnehmern bei der Bewältigung ihrer regulatorischen Erfordernisse unter die Arme und unsere Systemlandschaft wächst mit den rechtlichen Vorgaben mit.“

Die übrigen Änderungen

Gleichzeitig mit der Börsegesetz-Novelle wurden auch andere kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterialien überarbeitet.

  • Die beschlossene neue Form der betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung, soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an Mitarbeiter dienen. Dafür wurde ein Freibetrag von 4.500 Euro p. a. eingeführt. Die Regelung wurde insgesamt neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet.
  • Die Aktien für Mitarbeiter sollen von der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung treuhändig verwaltet und verwahrt werden können. Eine einheitliche Stimmrechtsausübung soll die Stellung der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung als Kernaktionär sicherstellen.

„Durch die Beteiligung aller Mitarbeiter über eine derartige Stiftung kann ein starker österreichischer Kernaktionär sichergestellt werden, der Arbeitsplätze in Österreich behalten und ausbauen will. Aktien schaffen somit Arbeit und Wertschöpfung, davon kann jeder Mitarbeiter doppelt profitieren,“ meint Boschan.

Link: Wiener Börse

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