Wien. Der VKI sieht einen Erfolg bei seiner Strafanzeige gegen die Volkswagen AG: Die Staatsanwaltschaft ermittle jetzt – nach einer Beschwerde – nicht mehr nur gegen Unbekannt (Update).
Der VW-Diesel-Skandal platzte im Herbst 2015, im Juli 2016 traf eine Strafanzeige des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Volkswagen AG bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Österreich ein.
Aufgrund langer Untätigkeit der WKStA habe man dann Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) eingelegt – mit Erfolg, so der VKI, denn diese zeige anscheinend Wirkung (Update: Die Staatsanwaltschaft widerspricht). Die WKStA führte das Strafverfahren bisher nur gegen „unbekannte Täter“. Das änderte sich laut VKI aber jetzt: Mittlerweile werde ein Ermittlungsverfahren gegen die VW AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es geht um die Fristen
Die neue Lage habe u. a. zur Folge, dass angemeldete Schadenersatzansprüche der am Strafverfahren beteiligten Geschädigten nicht verjähren können. Mittlerweile haben sich mit Unterstützung des VKI nämlich rund 4.500 Teilnehmer am Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, die sich von VW wegen der Betrugssoftware geschädigt fühlen.
„Die aufgenommene Ermittlungstätigkeit gegen VW ist auch für die im Strafverfahren angeschlossenen Teilnehmer von großer Bedeutung. Denn nun besteht keine Verjährungsgefahr mehr für ihre Schadenersatzansprüche“, so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI. Damit sei die „sich aufdrängende Strategie von VW durchkreuzt, dass durch Zeitablauf Ansprüche verjähren“, meint Wolf.
Link: VKI