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Recht, Tipps

Fast 5000 Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen

Hilfe von der Justiz. Österreichs Justiz-Ombudsstellen haben ihre Jahresbilanz 2016 präsentiert: Man sieht sich als verlässlicher und bürgernaher Ansprechpartner in Justizfragen, fast die Hälfte der Anfragen erfolgt bereits elektronisch. 

Die Ombudsstellen der Justiz wurden am 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten eingerichtet und mit 1. Jänner 2012 gesetzlich verankert. Seit knapp 10 Jahren beraten dort Richterinnen und Richter in Beschwerdefällen, erläutern Verfahrensabläufe, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf, so das Justizministerium.

Bei langer Verfahrensdauer oder Problemen mit Gerichtsmitarbeitern sollen die Justiz-Ombudsstellen außerdem rasch und bürgernah bei der Lösung der Angelegenheit helfen. Justizminister Wolfgang Brandstetter: „Mit den Justiz-Ombudsstellen hat die Justiz ein kundenfreundliches und professionelles Informations- und Beschwerdewesen, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht wird.“

Die Jahresbilanz 2016

Im Jahr 2016 hatten die Justiz-Ombudsstellen 4.750 Eingaben zu bearbeiten, heißt es weiter:

  • Etwa 52% der Anfragen erfolgten mündlich (persönlich oder telefonisch), der Rest schriftlich (inklusive E-Mail und Fax).
  • 65% der Anfragen wurden mündlich bzw. persönlich beantwortet.
  • Im Großteil der Fälle (34%) wurden die Justiz-Ombudsstellen kontaktiert, um Rat und Auskunft zu erhalten.
  • 29% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der unabhängigen Rechtsprechung, in denen die Fragesteller mit dem Verfahrensausgang unzufrieden waren.
  • 24% der Anfragen betrafen keine Agenden der Justiz, z.B. die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In solchen Fällen informiere die Justiz-Ombudsstelle, wer für das Anliegen zuständig ist und stellt die Kontaktdaten zur Verfügung.
  • 9% der Beschwerden bezogen sich auf die Verfahrensdauer und 4% betrafen das Verhalten von Mitarbeiter/innen bei Gericht.

Und die Erreichbarkeit?

Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz und Innsbruck) eingerichtet und Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 über eine kostenlose Servicenummer aus ganz Österreich telefonisch erreichbar. Auch Anfragen per E-Mail und Fax werden entgegengenommen, heißt es.

Link: Justizministerium

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