Wien. Die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zürnt dem VKI: Man habe im Abgasskandal nicht erst nach seiner Beschwerde gegen VW-Manager zu ermitteln begonnen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor kurzem in einer Aussendung Freude darüber gezeigt, dass – auf VKI-Initiative hin – die Staatsanwaltschaft nun in Österreich gegen bestimmte Personen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ermittle – und nicht mehr nur gegen „Unbekannt“. Darauf hat die Behörde nun in einer scharf formulierten öffentlichen Stellungnahme reagiert.
„Im Hinblick auf die umfangreiche Medienberichterstattung in den letzten Tagen als Folge der Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vom 1.8.2017“ stelle man wie folgt richtig: „Die in dieser Aussendung erhobenen Vorwürfe des VKI sind grob unrichtig und vermitteln ein falsches Bild von den Ermittlungen der WKStA, deren Vornahme keines öffentlichen Zurufs bedarf.“
Die WKStA habe bereits Ermittlungen aufgenommen, sobald bekannt wurde, dass auch österreichische Autokäufer von den Vorwürfen um manipulierte Abgaswerte durch den deutschen Volkswagenkonzern betroffen sein könnten, heißt es weiter. „Dieser Zeitpunkt lag weit vor der vom VKI in seiner Pressemitteilung angeführten >Beschwerde< an die Oberstaatsanwaltschaft Wien.“
Bereits seit Frühjahr 2017 gegen Personen
Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter geführt und Ermittlungsmaßnahmen gesetzt. Seit einigen Monaten – und damit auch weit vor der vom VKI genannten Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Wien – werde gegen konkrete Personen, und zwar gegen zwei Verbände (Unternehmen) nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) und gegen deren Entscheidungsträger ermittelt.
Dies sei für alle Verfahrensbeteiligten – so auch für den VKI – aus dem Ermittlungsakt der WKStA im Weg der Akteneinsicht seit Monaten erkennbar. Um ein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen (statt gegen unbekannte Täter) führen zu können, seien konkrete Verdachtsmomente gegen diese Personen erforderlich.
„Diese Verdachtsmomente haben sich erst in der Antwort auf ein Rechtshilfeersuchen der WKStA an die in Deutschland für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig ergeben. Obwohl wir das Rechtshilfeersuchen bereits kurz nach Einleitung unserer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gerichtet haben, erhielten wir erst im März 2017 eine Antwort mit konkreten Verdachtsmomenten gegen konkrete Personen. Davor lagen keine solchen konkreten Verdachtsmomente gegen bestimmte Personen vor“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Das Ermittlungsverfahren der WKStA wird wegen schweren Betrugs, wegen der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt und wegen Abgabenhinterziehung geführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.