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Recht

Brustimplantate: TÜV-geprüft wird teuer für den TÜV

Wien. Der TÜV muss in der Causa mangelhafter PIP-Brustimplantate pro Klägerin vorläufig 3000 Euro bezahlen, so der VKI: In Summe 60 Mio. Euro.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt seit mehreren Jahren 69 Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen.

Das Urteil

Der TÜV Rheinland (Deutschland) und der TÜV Rheinland France, die die PIP-Implantate zertifiziert hatten, wurden vom Handelsgericht Toulon zu einer Vorschusszahlung von jeweils 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt.

Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war der TÜV im Berufungsverfahren nicht erfolgreich, so der VKI. 69 geschädigte Frauen aus Österreich – vertreten durch den VKI – erhielten vom TÜV nun insgesamt 207.000 Euro vorläufigen Schadenersatz ausbezahlt.

Die vorläufige Rechnung

Der VKI hat im Juni 2014 die Ansprüche der 69 Teilnehmerinnen einer Sammelklage gegen den TÜV in Frankreich angeschlossen. Der Vorwurf: der TÜV habe seine Kontrollpflichten verletzt und hätte folglich die „CE“-Zertifizierung der PIP-Implantate nie ausstellen dürfen. Aufgrund der angegebenen Menge an Implantaten hätte es dem TÜV bei den geprüften Buchhaltungsunterlagen auffallen müssen, dass PIP ein anderes, nicht zugelassenes Silikongel verwendete.

Am 20. 1. 2017 verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zu 60 Millionen Euro Schadenersatz. Auch den Klägerinnen aus Österreich wurden je 3000 Euro Vorschuss auf Schadenersatz zugesprochen. Laut Begründung des Gerichts hätte der TÜV gegen seine Kontroll- und Aufsichtspflichten verstoßen und die PIP-Implantate nicht bzw. nicht ausreichend geprüft.

Der TÜV legte daraufhin umgehend ein Rechtsmittel ein, um nicht jeder Klägerin 3.000 Euro sofort auszahlen zu müssen. Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war er nicht erfolgreich. Das Berufungsgericht in Aix en Provence wies den entsprechenden Antrag zurück. Der TÜV hat deshalb jetzt an alle Klägerinnen aus Österreich den vorläufig zugesprochenen Schadenersatz von insgesamt 207.000 Euro ausbezahlt, so der VKI.

„Wir sind im Interesse der Geschädigten froh, dass die gerichtliche Klärung voranschreitet und der TÜV zu einer vorläufigen Zahlung von 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt wurde“, so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI. „Es gilt jetzt abzuwarten, ob wir im Hauptverfahren gegen den TÜV gewinnen werden“, sagt Wolf.

Darüber hinaus unterstützt der VKI jene 69 Frauen auch im Strafverfahren gegen den Unternehmensgründer und vier leitende Angestellte von PIP. Anfang Mai 2016 bestätigte das Berufungsgericht in Aix en Provence die Schuldsprüche des Erstgerichts.

Weil sich die Täter als vermögenslos deklariert hatten, besteht bei Rechtskraft des Urteils für die Frauen die Möglichkeit, über den französischen Opferfond SAVRI teilentschädigt zu werden, so der VKI. Da eine leitende Angestellte das Urteil annahm, habe der Großteil der Teilnehmerinnen durch Antrag des VKI bereits Geld erhalten. Bei einem rechtskräftigen Urteil der anderen vier Angeklagten, die Rekurs eingelegt haben, würden auch die restlichen Geschädigten Geld aus dem Opferfonds bekommen, heißt es.

Link: VKI

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