Die neue Mitarbeiterbeteiligungsstiftung soll die Weitergabe von Aktien an Mitarbeiter erleichtern – was zu beachten ist, schildert Mag. Johanna Pilz in einem Beitrag. Laut BFG kommt es bei mangelhaften Rechnungen nicht automatisch zum Versagen des Vorsteuerabzugs – Näheres im Artikel von Dr. Wolfgang Berger. >>> Weiter
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