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Recht

Freshfields soll deutsches Atommüll-Problem lösen

Atomenergie. Wirtschaftskanzlei Freshfields hat ein hochaktives Mandat erhalten: Man berät zur gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland.

Konkret hat Freshfields Bruckhaus Deringer die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, eine Tochtergesellschaft der Energieversorger PreussenElektra, RWE, EnBW und Vattenfall, bei der Abspaltung sowie Veräußerung der Zwischenlager für radioaktive Abfälle beraten.

Was tun mit dem Zeug?

Die GNS und das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben am 24. Juli 2017 einen Vertrag zur Übertragung der bisher von GNS betriebenen Zwischenlager für radioaktive Abfälle an den Bund geschlossen.

  • Wie darin vorgesehen, habe der Bund zum 1. August 2017 die eigens zu diesem Zweck von der GNS gegründete BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH sowie die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH und die Brennelementlager Gorleben GmbH übernommen, so Freshfields.
  • Auf die BGZ wurde der von der GNS betriebene Geschäftsbereich Zwischenlagerung gleichzeitig im Wege der Abspaltung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen.
  • Der Geschäftsbereich Zwischenlagerung umfasse insbesondere die Zwischenlagerstandorte für radioaktive Abfälle in Ahaus und Gorleben sowie circa 150 Mitarbeiter in den Zwischenlagerstandorten sowie am Standort Essen.

Die Abgabe des Geschäftsbereichs Zwischenlagerung von GNS an den Bund ist Teil einer umfassenden Neuordnung der Verantwortlichkeiten in der kerntechnischen Entsorgung.

Freshfields hatte die großen Energieversorger bereits im Vorfeld zur endgültigen Klärung von Verantwortung und Finanzierung der Kernenergieentsorgung gegenüber der Bundesregierung, sowie die GNS bei der Veräußerung der Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), ebenfalls an das BMUB, vertreten.

Das Freshfields-Team umfasste Tobias Larisch, Lennart Schramm (beide Gesellschaftsrecht), Herbert Posser, Katja Schramm, Andreas Schuler (alle Öffentliches Recht), Thomas Müller-Bonanni, Ulrich Sittard, Carla Linse (alle Arbeitsrecht) sowie Georg Roderburg und Thomas Richter (beide Steuerrecht).

Link: Freshfields

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