Fall Andritz. Die Wirtschaftskammer Steiermark fordert eine rasche Reform des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes: Eine aktuelle 22 Millionen Euro schwere Strafe für die Andritz AG gefährde den Wirtschaftsstandort.
Laut bisherigen Berichten droht der Andritz AG wegen der Vergabe eines Montageauftrags an einen Auftragnehmer aus Kroatien eine 22-Millionen-Euro-Strafe. Konkret ging es um einen Auftrag im Zellstoffwerk Pöls, wo nach einer Kesselexplosion ein rascher Neuaufbau des Kessels notwendig war.
Jeder Tag Stillstand bedeute hier enormen Schaden – nicht nur für den Betrieb, sondern auch für die gesamte steirische Holzbranche, deren größter Abnehmer das Zellstoffwerk Pöls ist, so die Kammer.
Die Andritz AG vergab damals als Generalunternehmer die notwendigen Schweißer-Arbeiten per Werkvertrag an ein kroatisches Unternehmen.
Ein Vielfaches des Auftragswertes
„Dass dieser Werkvertrag nun in eine Arbeitskräfteüberlassung umgedeutet wurde und daraus ein derart absurdes Strafmaß in der Höhe eines Vielfachen des Auftragswerts entsteht, zeigt einmal mehr die Notwendigkeit dringender Reformen im Bereich des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes als auch einer Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen“, meint WKO Steiermark Direktor Karl-Heinz Dernoscheg.
Er fordert „Rechtssicherheit“ für die Unternehmen: „Aus unserer Sicht bestehen ernsthafte Zweifel an der EU-Konformität des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, das ja derzeit auch von der Europäischen Kommission geprüft wird.“
Die Kammerexperten haben einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung ausgearbeitet, mit dem man sich nun an die Regierung wende. „Wir erwarten uns im Sinne der Standortsicherung eine Lösung des Problems noch vor der Wahl“, so Dernoscheg.
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