Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Bausparen: Wüstenrot lenkt im Einzelfall ein, AK zürnt

Zu teuer. Im Vorjahr hat Wüstenrot hochverzinste alte Bausparverträge seiner Kunden gekündigt. Die AK führte dagegen Musterprozesse.

Konkret hat die AK bisher vier Musterprozesse geführt, bei denen Wüstenrot nun zwar die Kündigungen zurückgenommen hat – doch für alle anderen Betroffenen wolle die Bausparkasse die Kündigungen nicht aufheben, zürnt die Arbeiterkammer. Die Rechtslage sei weiter unklar.

Rücknahme im Einzelfall

Die AK ist der Ansicht: Bei Bausparverträgen, bei denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher ein Bauspardarlehen aufgenommen werden kann, ist eine Kündigung rechtswidrig. „Wir sind dagegen gerichtlich vorgegangen“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Zu einem Urteil ist es nicht gekommen. Denn Wüstenrot hat in allen vier Fällen die Kündigungen nach den jeweiligen Klagseinbringungen zurückgenommen.“

Für die betreffenden Bausparer gewährte Wüstenrot rückwirkend wieder den ursprünglich vereinbarten Zinssatz. Wüstenrot hat laut AK in den vier Fällen zudem darauf verzichtet, die Bausparverträge aus demselben Grund (wenn man mit der vorgeschlagenen Zinssatzänderung nicht einverstanden ist) erneut zu kündigen.

Generell will Wüstenrot aber die schon ausgesprochenen Kündigungen nicht zurücknehmen. Wüstenrot habe mitgeteilt, dass die Rücknahme der Kündigungen in den von der AK eingeklagten Fällen „lediglich aus ökonomischen Gründen“ und im Hinblick auf den individuellen Fall ohne Anerkennung des Rechtsstandpunktes erfolgt sei.

Auf diesen Standpunkt stellt sich die Bausparkasse übrigens auch gegenüber den Medien: Es handle sich dabei lediglich um Einzelfallentscheidungen basierend auf den individuellen Gegebenheiten bei den betreffenden Kunden – und keine generelle Leitlinie.

Kommt jetzt eine Flut von Einzelfällen?

Die AK empfiehlt betroffenen Bausparkunden nun, Wüstenrot außergerichtlich aufzufordern, die Kündigung zurückzunehmen. Weigere sich Wüstenrot, könne man dagegen dann gerichtlich vorgehen, heißt es – doch sei dies mit entsprechenden Kosten verbunden.

Link: AK

Link: Wüstenrot

Weitere Meldungen:

  1. RWE bringt erste grüne Anleihe in USA mit Clifford Chance
  2. Vonovia holt sich 850 Millionen Euro mit White & Case
  3. Schaeffler holt sich 850 Mio. Euro: White & Case berät Banken
  4. Wohnbaukredite wachsen wieder, Firmenkredite bleiben flau