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Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

Privatbanker diskutieren Novelle zu Privatstiftungen

Salzburg. Die geplanten Änderungen im Privatstiftungsgesetz waren Thema einer Diskussion der Privatbank Spängler: Für Stifter überwiegen die Vorteile, so Anwalt Maximilian Eiselsberg.

Der Wiener Rechtsanwalt Eiselsberg erläuterte die Gesetzesnovelle, die noch vor der Nationalratswahl im Herbst verabschiedet und in Kraft treten soll, im Salzburger Sattler Forum. Dorthin lud das Bankhaus Spängler Stifter und Stiftungsvorstände zu einem Frühstück mit anschließender Diskussion rund um das aktuelle Thema.

Die wesentlichen Punkte

Eiselsberg war Mitglied der Arbeitsgruppe im Justizministerium, die den vorliegenden Gesetzesentwurf zu den Änderungen des Privatstiftungsgesetzes erarbeitet hat. „Ein wesentlicher Schritt ist sicherlich die Einführung eines Aufsichtsorgans, um den Einfluss der Stifterfamilie zu stärken”, so der Spezialist für Gesellschafts- und Stiftungsrecht.

Diesem neuen Organ sollen zukünftig deutlich mehr Rechte als dem Beirat – dem heute üblichen Organ zur Wahrung der Interessen der Stifterfamilien – eingeräumt werden. Bis zu zwei Drittel aller Mitglieder eines solchen Aufsichtsorgans können Stiftungsbegünstigte bzw. deren Familienmitglieder sein, erläutert Eiselsberg.

Weitere Vereinfachungen vorgesehen

Zudem seien einige weitere Vereinfachungen in der Gesetzesnovelle vorgesehen: „So kann zukünftig der Stiftungsvorstand aus nur mehr einer Person bestehen. In diesem Fall ist ein ansonsten freiwilliges Aufsichtsorgan jedoch zwingend einzurichten. Der Stiftungsprüfer ist zukünftig nicht mehr vom Gericht zu bestellen und muss im Firmenbuch eingetragen werden. Geschäfte der Privatstiftung mit dem Stiftungsvorstand – sogenannte ‘In-Sich-Geschäfte’ – mussten bis dato vom Gericht genehmigt werden. Zukünftig ist die Genehmigung durch das Aufsichtsorgan ausreichend.”

Bedarf an klaren Regeln steigt

Bankier Heinrich Spängler begrüßte die geplanten Änderungen des Gesetzes und verweist insbesondere auf die Stärkung der Einflussmöglichkeiten durch die Stifter- bzw. Unternehmerfamilien. Walter Schnitzhofer vom Family Management des Bankhaus Spängler betonte den zunehmenden Bedarf an klaren Strukturen innerhalb einer Stiftung: „Durch die Stärkung der Begünstigten- bzw. der Familienrechte ist es umso wichtiger, dass klare und verbindliche Regeln gemeinsam mit den betroffenen Personen formuliert werden, um späteren Konflikten vorzubeugen. Die Verfassung eines Begünstigtenkodex kann dabei besonders hilfreich sein.“

Wann wird nun die Novelle in Kraft treten? Die geplanten Änderungen des Privatstiftungsgesetzes sollen in den letzten Sitzungen vor den Nationalratswahlen im Herbst verabschiedet werden. „Ob es tatsächlich zur Verabschiedung der Änderungen im Nationalrat kommt, kann angesichts der bevorstehenden Neuwahlen nicht mit Sicherheit garantiert werden”, meint Eiselsberg.

Link: Bank Spängler

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