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Recht

Resozialisierung: Die Erfahrungen mit Sozialnetzkonferenzen

Wien. Sozialnetzkonferenzen sollen die Resozialisierung junger Straftäter fördern: Im Herbst wird das neue Modell zwei Jahre alt.

Um die Haftdauer von Jugendlichen und jungen Erwachsenen maßgeblich zu verkürzen und den Wiedereingliederungsprozess in die Gesellschaft zu unterstützen, initiierte das Justizministerium im November 2014 das Konzept  der „Sozialnetzkonferenz“.

Die Eckpunkte

  • Das Projekt richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 21 Jahren, die entweder strafrechtlich verurteilt oder in Untersuchungshaft genommen wurden bzw. auf Anordnung eines Gerichts von der Bewährungshilfe betreut werden.
  • Ziel des Programms ist es, den Resozialisierungsprozess durch das Einbeziehen der wichtigsten Bezugspersonen der Betroffenen, wie z.B. Eltern, Freunde oder Lehrer, zu fördern.
  • Im Rahmen der Sozialnetzkonferenz werden Besprechungen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, den Ansprechpartnern aus dem sozialen Umfeld und der Bewährungshilfe abgehalten. Begangene Fehler sollen aufgearbeitet und Perspektiven für eine straffreie Zukunft geschaffen werden.
  • Das Gericht hat also die Möglichkeit, das soziale Umfeld von Jugendlichen, die sich in Haft befinden, zu „aktivieren“ und in die Resozialisierung miteinzubeziehen, so das Ministerium.

Die Sozialnetzkonferenzen werden im Auftrag des Gerichts vom Verein Neustart organisiert und durchgeführt. Neustart-Geschäftsführer Christoph Koss: „Im Rahmen der Sozialnetzkonferenz wird vom Jugendlichen und seinem sozialen Netz ein Zukunftsplan erarbeitet. Damit wird ein erster Schritt für eine neue Perspektive ohne Straftaten gesetzt.“

Wichtig für den langfristigen Erfolg seien allerdings Betreuung, Kontrolle und die enge Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendwohlfahrt, Jugendgericht und anderen gemeinnützigen Vereinen.

Durch die genaue Festlegung eines Tagesstrukturplans sollen Jugendliche und junge Erwachsene aktiv an einer zukunftsorientierten Problemlösung arbeiten. Mit dem Rückhalt des sozialen Netzes werde eine engmaschige Betreuung auch außerhalb des Gefängnisses ermöglicht.

Die zwei Typen

Es gibt dabei zwei Typen der Sozialnetzkonferenz – die Untersuchungshaftkonferenz und die Haftentlassungskonferenz. Beide wurden mit 1. November 2014 in den Regelbetrieb aufgenommen:

  • Die Haftentlassungskonferenz dient nach einer (bedingten) Haftentlassung als weiterführende Unterstützung bei Wohn- und Arbeitsproblemen und fördert die Reintegration in die Gesellschaft.
  • Ziel einer Untersuchungshaftkonferenz ist es, anstelle einer Fortsetzung der Untersuchungshaft eine andere Lösung (sog. gelinderes Mittel) zu finden.

In der Sitzung wird mit den jugendlichen Untersuchungshäftlingen ein Maßnahmenplan erarbeitet: Dieser besteht aus einem umfangreichen Programm an sozialen Angeboten wie Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder einer betreuten Wohneinrichtung.

Um eine weitere U-Haft zu vermeiden, muss der Plan konkrete Vorschläge zum Aufenthalt, zur Tagesstruktur, zur Frequenz der Bewährungshilfe-Betreuung und zur Wiedergutmachung enthalten.

Auf Basis des Betreuungskonzepts kann das Gericht dann eine Aufhebung der Untersuchungshaft anordnen. Im Jahr 2016 endeten 73 von 117 Untersuchungshaftkonferenzen mit einer Entlassung, so das Ministerium – also rund 73 Prozent.

Das Statement

Justizminister Brandstetter zeigt sich erfreut über die bisherigen Resultate: „Die Sozialnetzkonferenzen leisten oft den entscheidenden Beitrag für die Resozialisierung Jugendlicher, weil sie das Problem an der Wurzel anpacken und das soziale Umfeld des Täters einsetzen. Das ist ein Erfolgsmodell, das wir in Zukunft auch auf andere dafür geeignete Bereiche des Strafvollzugs ausdehnen wollen.“

Pilotprojekt im Maßnahmenvollzug

Seit 1. April 2015 wurde das Modell der Sozialnetzkonferenz auch im Maßnahmenvollzug in fünf Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Salzburg) erprobt. Durch die Teilnahme der/des Untergebrachten sowie ihres/seines sozialen Netzes an der Konferenz soll ein verbindlicher Zukunftsplan erstellen werden.

Dieser diene in weiterer Folge dem Gericht als Entscheidungshilfe für eine bedingte Entlassung oder für eine bedingte Nachsicht der Maßnahme.

Im Jahr 2016 wurden folgende Zugänge zur Sozialnetzkonferenz von Neustart bearbeitet:

  • Entlassungskonferenz: 45
  • Untersuchungshaftkonferenz: 190
  • Bedingte Anordnung einer Maßnahme: 9
  • Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug: 14
  • Gesamt: 258

Link: Justizministerium

Link: Neustart

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