Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Immer mehr Klagen zu Obsorge, Kontaktrecht bei Kindern

Wien. Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren werden immer mehr zur Herausforderung für die Familiengerichte: Ihre Anzahl steigt jährlich um bis zu 15 Prozent.

Die Zahl der Obsorge- und Kontaktrechtsfälle in Österreich steigt seit Jahren kontinuierlich an, so das Justizministerium: Allein 2016 gab es laut den Angaben bundesweit 12.309 Kontaktrechtsfälle und 19.609 Obsorgeanträge an den heimischen Gerichten. Das sind um etwa 15% bzw. 10% mehr als im Vergleichszeitraum 2015.

Vor fünf Jahren gab es dagegen erst 14.676 Obsorgeanträge und 7.009 Kontaktrechtsanträge.

Mehr Fälle, mehr Tempo

Trotz steigender Anfallszahlen sind die Bearbeitungszeiten bei Gericht aber relativ kurz:

  • Ein Kontaktrechtsverfahren dauert im Schnitt etwa fünf Monate; Obsorgeverfahren erledigen die Gerichte laut Justizministerium sogar in nur vier Monaten.
  • Der mittlere Wert (Median) beträgt bei Kontaktrechtsverfahren drei und bei Obsorgeverfahren zwei Monate.

Zuletzt wurde das Familienrecht mit dem seit Februar 2013 gültigen Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (kurz KindNamRÄG 2013) novelliert. Die Reform brachte unter anderem die Einführung der Familiengerichtshilfe, die Richter in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen unterstützt und sich auch für die Förderung einvernehmlicher Lösungen bei diesen Rechtsstreitigkeiten einsetze.

Auch die Verankerung der gemeinsamen Obsorge als Standardregelung im Kindschaftsrecht wurde mit der Novelle beschlossen.

Eine vom Ministerium beauftragte Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Universität Wien (ÖIF) von April 2016 zeige die nachhaltigen Verbesserungen der KindNamRÄG-Novelle für die tägliche Arbeit der Familiengerichte: Die bei Gericht gefundenen Lösungen seien nachhaltiger, die Menschen geraten nicht mehr so schnell erneut in einen Konflikt bei Gericht.

Durch die Einführung der Familiengerichtshilfe seien auch die österreichischen Kinder- und Jugendhilfeträger spürbar entlastet worden. Die neuen Maßnahmen, dazu zählt auch die Gleichstellung unehelicher Kinder mit ehelichen Kindern, führten laut der Studie generell zu einer besseren Akzeptanz der richterlichen Entscheidungen.

„Die Institution der Familiengerichtshilfe ist der bisher erfolgreichste Weg, um schwierige Obsorge-Konflikte zu lösen“, so Vizekanzler und  Justizminister Wolfgang Brandstetter. „Die Familiengerichtshilfe hat sich erfreulicherweise bewährt.“

In einem höchst sensiblen zwischenmenschlichen Bereich stelle sie eine gute Möglichkeit dar, „mit Soft Skills statt nur mit harten Gerichtsurteilen Lösungen zu finden.“ Das Kindeswohl müsse dabei immer im Mittelpunkt stehen, so der Ressortchef.

Link: Justizministerium

Weitere Meldungen:

  1. OGH: Eine „Wirtschaftskanzlei“ muss keine Anwaltskanzlei sein
  2. Georg Kodek als OGH-Präsident offiziell eingeführt
  3. VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start
  4. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime