Wien. Das Handbuch „Staatshaftung“, verfaßt von einer BVwG-Richterin, soll helfen den Staat im Fall des Falles wegen Verstoßes gegen EU-Recht in die Pflicht zu nehmen.
Staatshaftungsansprüche wegen Verstößen gegen Unionsrecht sind, soweit sie sich auf ein Fehlverhalten des Gesetzgebers („legislatives Unrecht“) bzw auf ein Fehlverhalten eines Höchstgerichts („judikatives Unrecht“) stützen, mittels Klage nach Art 137 B-VG beim Verfassungsgerichtshof geltend zu machen.
Die Voraussetzungen dazu resultieren aus der über mehrere Jahrzehnte entwickelten Rechtsprechung des EuGH. Diese Rechtsfortbildung im Rahmen von Richterrecht ist der österreichischen Rechtsordnung eigentlich fremd, heißt es beim Verlag Österreich.
Es gibt Mittel und Wege
Dass das österreichische Rechtssystem aber dennoch einen Weg zur Rechtsdurchsetzung für den Einzelnen parat hält, soll das neue Handbuch zeigen.
Geboten werden laut den Angaben
- Judikatur des EuGH
- Rechtsprechungsübersicht zu Art 137 B-VG in Staatshaftungsangelegenheiten des VfGH
- Zusammenfassung des notwendigen Inhalts solcher Klagen
Das Werk wendet sich in erster Linie an Rechtsanwälte und die juristische Praxis und biete einen raschen Überblick über die komplexe Materie. Autorin Mag. Dr. Anke Sembacher ist Richterin am Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Link: Verlag Österreich