Wien. Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) hat heuer im 2. Quartal 24 Kapitalmarktprospekte gebilligt, um zehn mehr als im 2. Quartal 2016.
Zusätzlich wurden 25 Nachträge gebilligt, was einen Rückgang um sechs Stück verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeute. Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt.
Volumen steigt deutlich
Das Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere österreichischer Emittenten betrug gleichzeitig € 25,49 Milliarden und lag damit um 49,5% über dem 2. Quartal 2016 (Q2 2016: € 17,05 Milliarden). Das geht aus dem jetzt von der FMA veröffentlichten Quartalsbericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien verteilten sich die Billigungsverfahren im 2. Quartal 2017 wie folgt:
- IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte 3 (Q2 2016: 1)
- Wohnbaubanken 2 (Q2 2016: 2)
- Basisprospekte 18 (Q2 2016: 9)
- Anleihen 0 (Q2 2016: 1)
Die internationale Tangente
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 2. Quartal 2017 wurden der FMA von Schwesterbehörden 136 Prospekte (Q2 2016: 149) und 269 Nachträge (Q2 2016: 285) notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 14 Prospekte (Q2 2016: 8) und 10 Nachträge (Q2 2016: 21).
Die Sanktionen
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal 2017 sechs Verwaltungsstrafen (Q2 2016: 8), darüber hinaus gab es weder eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (Q2 2016: 1) noch wurde eine Sanktion auf der FMA-Website veröffentlicht (Q2 2016: 2).
Link: FMA (Quartalsberichte)