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Wien. Die Neuauflage des Gesetzeskommentars „urheber.recht“ wurde erweitert. Zu den Herausgebern gehört Schönherr-Partner Guido Kucsko.
Berücksichtigt wurden die umfassenden Änderungen des UrhG der vergangenen Jahre, vor allem die große Urheberrechts-Novelle 2015, heißt es beim Verlag Manz.
Der Kreis der Autoren wurde erweitert und enthalte nun Juristinnen und Juristen von Universitäten, Gerichten, Anwaltschaft und Unternehmen. Auch Beiträge aus angrenzenden Rechtsgebieten (zB Verfassungs-, Kartell- und Insolvenzrecht) wurden aufgenommen.
Die Herausgeber
Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, IP-Spezialist und Autor zahlreicher Fachpublikationen (zB „Geistiges Eigentum“ und „marken.schutz“).
Dr. Christian Handig ist Jurist in der Wirtschaftskammer Wien, betreut Gesetzesbegutachtungen auf nationaler und europäischer Ebene und ist Verfasser zahlreichen Publikationen, vor allem im Immaterialgüterrechts.
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